Lohnsteuerliche Änderungen
- Die Steuerkarte 2010 behält auch bei Umstellung auf das ELStAM-Verfahren ihre Gültigkeit für das Jahr 2013. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen sind per schriftlichem Antrag beim Finanzamt zu beantragen.
- Reisekosten:
- Die Auslandspauschalen wurden tw. zum 01.01.2013 angepasst (siehe Deloitte Tax-News).
- Die Inlandspauschalen bleiben unverändert.
- Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben (siehe Deloitte Tax-News). - Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen (siehe Deloitte Tax-News), Werte für
Frühstück |
1,60 Euro |
Mittag-/Abendessen |
2,93 Euro |
- Sachbezüge bis 44,00 Euro (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen. (Initiative zur Abschaffung der Freigrenze siehe Deloitte Tax-News)
- Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte weiterhin auf. (Beiträge zu § 37b EStG)
- Verzögerungsgeld (2.500,00 bis 250.000,00 Euro, siehe Deloitte Tax-News) kann bei Betriebsprüfungen (auch Lohnsteuerprüfungen) festgesetzt werden, wenn Unterlagen / Auskünfte nicht oder verspätet vorgelegt werden.
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen
Beiträge in der Sozialversicherung
Krankenversicherung |
15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %) |
Pflegeversicherung |
2,05 % (Zuschlag Kinderlose 0,25 %) |
Rentenversicherung |
18,90 % |
Arbeitslosenversicherung |
3,00 % |
Insolvenzgeldumlage |
0,15 % |
Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % wurde zum 01.01.2011 dauerhaft festgeschrieben.
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung |
monatlich |
jährlich |
bundeseinheitlich |
3.937,50 Euro |
47.250,00 Euro |
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt: 52.200,00 Euro.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) beträgt: 47.250,00 Euro.
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
monatlich |
jährlich |
alte Bundesländer |
5.800,00 Euro |
69.600,00 Euro |
neue Bundesländer |
4.9000,00 Euro |
58.800,00 Euro |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
Mitglieder Privatkassen |
Hälfte des Beitrags; höchstens jedoch |
Krankenversicherung |
287,44 Euro |
Pflegeversicherung |
40,36 Euro |
- Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt neu bei 450,00 Euro. Es besteht Rentenversicherungspflicht, eine Befreiung ist möglich. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben.
- Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.
Sachbezugswerte monatlich
Freie Unterkunft |
216,00 Euro |
Verpflegung (gesamt) |
224,00 Euro |
Frühstück |
48,00 Euro |
Mittag-/bzw. Abendessen |
88,00 Euro |
- Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)
Monat |
5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) |
3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung) |
Januar |
25. |
29. |
Februar |
22. |
26. |
März |
22. |
26. |
April |
24. |
26. |
Mai |
27. (24.) |
29. (28.) |
Juni |
24. |
26. |
Juli |
25. |
29. |
August |
26. |
28. |
September |
24. |
26. |
Oktober |
25. (24.) |
29. (28.) |
November |
25. |
28. |
Dezember |
19. |
23. |
- Sozialausgleich: Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,00 Euro festgesetzt wurde, erfolgt auch für 2013 kein Sozialausgleich für den Arbeitgeber. Zusätzliche Meldungen zur Sozialversicherung sind aber für Mehrfachbeschäftigte zu erstellen.
Sonstiges
- Die Künstlersozialabgabe beträgt 2013 4,1 %. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land erfolgen verschärfte Prüfungen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe.
- Organspendereform
- Die Abwesenheit während der Organspende gilt als Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, danach Krankengeldbezug
- Arbeitgeber erhält Entgelt, ggf. betriebliche Altersvorsorge und Beiträge zur Sozialversicherung erstattet – hierfür ist keine Umlage zu zahlen - Der Arbeitgeber hat Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen ausschließlich per Datenübermittlung im EEL-Verfahren zu erstatten. Die Bescheinigung ist spätestens fünf Tage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln. Bitte denken Sie an eine entsprechend frühzeitige Mitteilung.
Über weitere Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen zur Lohnsteuerberatung