OFD Münster: Maßgeblichkeit niedrigerer handelsrechtlicher Bilanzwerte im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung
Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag ist für die steuerrechtliche Bewertung der Rückstellung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG auch dann maßgeblich, wenn der Ausweis der Rückstellung in der Handelsbilanz niedriger als der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ergebende Wert ist.
Hintergrund
Grundsätzlich gilt gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG für Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf freiwilliger Basis Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, das sog. Maßgeblichkeitsprinzip für den Ansatz des Betriebsvermögens. Ein vom Handelsrecht abweichender Ansatz ist steuerlich nur dann zulässig, wenn steuerrechtliche Ansatz- oder Bewertungsvorbehalte bestehen oder im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wurde (§ 5 Abs. 6 EStG).
Insbesondere durch das BilMoG kommt es im Bereich der handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen zu erheblichen Wertveränderungen. So sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen und bei einer Restlaufzeit über einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB). Dies führt bei Verpflichtungen, die steuerlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e S. 2 EStG keiner Abzinsung unterliegen, dazu, dass der handelsrechtliche Wertansatz niedriger ist als der steuerrechtliche Bilanzansatz.
Verwaltungsanweisung
Entsprechend dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu (BT-Drs. 14/443, S. 23) ist der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag für die steuerrechtliche Bewertung der Rückstellung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG auch dann maßgeblich, wenn der Ausweis der Rückstellung in der Handelsbilanz niedriger als der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ergebende Wert ist.
Betroffene Norm
§ 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG
Fundstelle
OFD Münster, Verfügung vom 13.07.2012, S 2170a – 234 St 12 – 33, DStR 2012, S. 1606
Weitere Fundstellen
Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf des StEntlG 1999/2000/2002 (Drs. 14/443)