Rechnungslegung
FG Köln: BVerfG-Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen
Das FG Köln hat dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.10.2017 die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob der Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Streitjahr 2015 noch als verfassungsgemäß anzusehen ist. Nach Auffassung des Gerichts hat sich der typisierte Zinsfuß angesichts des heutigen Zinsumfelds so weit von der Realität entfernt, dass er hätte angepasst werden müssen. Die fehlende Anpassung führe zur Verfassungswidrigkeit.
Betroffene Norm
§ 6a EStG
Streitjahr 2015
Fundstelle
Finanzgericht Köln, Vorlagebeschluss vom 12.10.2017, 10 K 977/17, BVerfG-anhängig: 2 BvL 22/17
Pressemitteilung vom 16.10.2017
