BMF: Bekanntgabe der Taxonomie zur Pilotierung der E-Bilanz
Hintergrund
Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch eine Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitraums um ein Jahr verschoben, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der in § 5b EStG vorgesehenen Pflichten noch nicht vollständig vorhanden sind. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Verwaltungsanweisung
Im ersten Halbjahr 2011 werden Unternehmen im Rahmen einer Pilotierung ausgewählt, den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln. Die Taxonomie sowie Hilfestellungen und Dokumentationen werden im Internet zur Ansicht und zum Abruf bereit gestellt. Die Pilotphase wird dazu genutzt, das Verfahren sowie den amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu erproben und zu optimieren. Nach Abschluss und Auswertung der Pilotierung ergeht ein gesondertes Schreiben zu den Anwendungsregelungen der Taxonomie, das zusammen mit der überabeiteten Taxonomie im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Diese Version wird dann für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verbindlich anzuwenden sein.
Betroffene Normen
§§ 5b Abs. 1, 51 Abs. 4 Nr. 1c, 52 Abs. 15a EStG
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 16.12.2010, IV C 6 – S 2133-b/10/10001
Weitere Fundstellen
BMF, Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes, siehe dazu ausführlicher Deloitte Tax-News.
Hilfestellung und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter www.eSteuer.de.
