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04.04.2016
Unternehmensrecht

Neue Prozesse bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gassektor ab 01.04.2016

Ab dem 01.04.2016 treten neue Prozesse zur Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gassektor in Kraft. Wichtigste Neuerung im Rahmen der Änderungen ist die lieferstellenscharfe Abrechnung des Netzbetreibers gegenüber dem Lieferanten. Diese muss fortan elektronisch erfolgen. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die vereinheitlichten Prozesse.

Mit Wirkung zum 01.04.2016 gelten neue Bestimmungen für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen im Strom- und Gassektor für Lieferstellen mit standardisiertem Lastprofilverfahren (die Mehr-/Mindermengenabrechnung für RLM-Entnahmestellen im Gassektor ist zum 01.10.2015 entfallen). Grundlage der neuen Prozesse ist die Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas der Bundesnetzagentur vom 22.01.2015. Ziel der Änderungen ist die Harmonisierung der Verfahren der Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gassektor sowie die Schaffung einheitlicher Regeln für deren Durchführung. Die Vorhaltung unterschiedlicher Prozesse für Strom und Gas in den Abrechnungsabteilungen der Energieversorgungsunternehmen sollen der Vergangenheit angehören. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Verhältnis Netzbetreiber – Netznutzer (Strom- und Gassektor):

  • Die Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Netzbetreiber und Netznutzer erfolgt in Zukunft lieferstellenscharf. Damit sollen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rechnungen verbessert werden.
  • Die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist ausschließlich gegenüber dem Lieferanten durchzuführen. Sie erfolgt in elektronischer Form im EDIFACT-Format. Damit entfällt die papiergebundene Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Abrechnung gegenüber einem separaten Netznutzer, der die Netznutzung selbst kontrahiert, ist nicht mehr möglich.
  • Die Mehr-/Mindermengenabrechnung muss separat gegenüber dem Lieferanten abgerechnet werden. Damit entfällt die Möglichkeit der integrierten Abrechnung innerhalb der Netznutzungsrechnung.
  • Die Mehr-/Mindermengenabrechnung hat unabhängig vom Ableseverfahren zu erfolgen.

Verhältnis Netzbetreiber – Marktgebietsverantwortlicher (Gassektor):

  • Im Verhältnis Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichem erfolgt die Abrechnung weiterhin aggregiert (d.h. nicht lieferstellenscharf).
  • Eine Abrechnung in elektronischer Form ist zwischen diesen Marktbeteiligten nicht vorgesehen, sodass es bei der Abrechnung in Papierform bleibt.

Ermittlung der Preise für Mehr- und Mindermengen

  • Im Stromsektor liegen der Preisermittlung die entsprechend des bundeseinheitlichen GPKE-Feiertagskalenders ausgerollten, normierten Lastprofile des Verbands der Netzbetreiber (synthetisch oder analytisch) zugrunde (Anlage 1 zur Mitteilung Nr. 46 der Bundesnetzagentur).
  • Im Gassektor wird der Preis anhand der vom Marktgebietsverantwortlichen täglich veröffentlichten Preise für positive und negative Ausgleichsenergie ermittelt.

Fundstelle

Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7).

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