Ab dem 01.04.2016 treten neue Prozesse zur Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gassektor in Kraft. Wichtigste Neuerung im Rahmen der Änderungen ist die lieferstellenscharfe Abrechnung des Netzbetreibers gegenüber dem Lieferanten. Diese muss fortan elektronisch erfolgen. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die vereinheitlichten Prozesse.
Mit Wirkung zum 01.04.2016 gelten neue Bestimmungen für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen im Strom- und Gassektor für Lieferstellen mit standardisiertem Lastprofilverfahren (die Mehr-/Mindermengenabrechnung für RLM-Entnahmestellen im Gassektor ist zum 01.10.2015 entfallen). Grundlage der neuen Prozesse ist die Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas der Bundesnetzagentur vom 22.01.2015. Ziel der Änderungen ist die Harmonisierung der Verfahren der Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gassektor sowie die Schaffung einheitlicher Regeln für deren Durchführung. Die Vorhaltung unterschiedlicher Prozesse für Strom und Gas in den Abrechnungsabteilungen der Energieversorgungsunternehmen sollen der Vergangenheit angehören. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7).
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