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31.03.2017
Transfer Pricing

US Tax Court: CUT-Methode ist angemessene Methode für die Bestimmung eines fremdüblichen Preises für den Eintritt in ein Cost Sharing Agreement

 Der US Tax Court entscheidet, dass die CUT-Methode die beste Methode ist, um einen fremdüblichen Preis für ein buy-in payment für immaterielle Wirtschaftsgüter in einen Pool (Cost Sharing Agreement; „CSA“) zu bestimmen. Damit gewinnt Amazon einen Rechtstreit in den USA. Zudem verwirft das Gericht die Verrechnungspreisanpassungen der US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service; „IRS“) in Bezug auf die Erhöhung der Kostenbasis des CSAs in Bezug auf Entwicklungskosten der immateriellen Wirtschaftsgüter.

Sachverhalt

 Amazon.com, Inc. ("Amazon US") hat 2004 ein Cost Sharing Agreement („CSA“) mit seiner Tochtergesellschaft in Luxemburg (Amazon Europe Holding Technologies SCS, "Amazon Lux") abgeschlossen. In dem Zusammenhang räumte Amazon US der Amazon Lux das Nutzungsrecht im Rahmen des Pools an drei Gruppen von bestehenden immateriellen Wirtschaftsgütern ein: (1) Website-Technologie, (2) Kundenstamm und (3) Marketing-Informationen. Amazon Lux verpflichtete sich im Voraus eine Zahlung für die Nutzung der immateriellen Wirtschaftsgüter als Kompensation an Amazon US zu zahlen. Amazon US stützt die Verrechnungspreisanalyse auf die CUT-Methode, um die Fremdüblichkeit des buy-in payments nachzuweisen.

Amazon Lux war darüber hinaus verpflichtet einen jährlichen Anteil an den Kosten aus dem Cost pool des CSAs zu tragen, die Amazon US für laufende Entwicklungskosten entstanden sind.

In der Betriebsprüfung für die Jahre 2005 und 2006 nahm der IRS aufgrund von Zweifeln an der Fremdüblichkeit der Transaktionen Verrechnungspreisanpassungen vor. Es wurde sowohl ein höheres buy-in payment basierend auf einer durchgeführten Discounted-Cash-Flow („DCF“) -Analyse als auch eine Erhöhung der Zahlungen der Amazon Lux für die laufende Entwicklung gefordert. In Summe kam der IRS auf einen Betrag von 3,5 Mrd. USD für das buy-in payment im Vergleich zu 255 Mio. USD, die Amazon Lux gezahlt hatte.

Entscheidung

 Buy-in payment: Das Gericht entschied, dass die Anwendung der DCF-Methode willkürlich, unberechenbar und unzumutbar („arbitrary, capricious, and unreasonable”) war. Folgende Punkte wurden beispielhaft kritisiert:

  • Die immateriellen Wirtschaftsgüter haben keine unendliche Lebensdauer
  • Die transferierte Website-Technologie verliert über die Nutzungsdauer an Wert
  • Das buy-in payment stand nicht in Zusammenhang mit der Umsatzgenerierung
  • Die Belegschaft sowie der Geschäfts- und Firmenwert sollten aus der Bewertung zur Bestimmung der Höhe des buy-in payments heraus gerechnet werden


Für die Ermittlung eines Verrechnungspreises, der dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, gilt das Prinzip, die realistischen Alternativen des Steuerpflichtigen zu identifizieren. Der IRS argumentierte, dass es für Amazon US realistisch gewesen sei, das Eigentum an den immateriellen Wirtschaftsgütern zu behalten und dieses selbst weiterzuentwickeln. Dem widersprach das Gericht, indem es urteilte, dass die realistische Alternative mit der tatsächlich vom Steuerpflichtigen gewählten Transaktion übereinstimmen muss und es für Amazon US keine realistische Alternative gewesen sei, nicht dem CSA beizutreten.

Zudem sei die von Amazon US genutzte CUT-Methode die geeignetste Methode (best method). Die CUT-Methode bestimmt eine fremdübliche Lizenz durch Bezugnahme auf eine vergleichbare Transaktion zwischen unverbundenen Unternehmen. Zur Ermittlung des buy-in payments wurden die jährlichen Lizenzzahlungen diskontiert. Letztlich wird die Lizenzpreisanalogiemethode zur Bestimmung des buy-in payments angewendet. Dementsprechend erachtet das Gericht die von Amazon US angewandte CUT-Methode unter Berücksichtigung von fremdüblichen Lizenzsätzen für die einzelnen immateriellen Wirtschaftsgüter sowie damit verbundene Laufzeiten als beste Verrechnungspreismethode, um das buy-in payment zu berechnen.

Kostenermittlung: Der IRS erhöhte die Kostenbasis des CSAs hinsichtlich der Entwicklungskosten der immateriellen Wirtschaftsgüter der Amazon US. Im Gerichtsverfahren konnte der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Kostenstellen, die dem CSA zuordenbar waren, Leistungen von Mitarbeitern beinhalten, die keinen Entwicklungstätigkeiten nachgehen und somit nicht Teil des CSAs sein können. Das Gericht stimmte dem Steuerpflichtigen insofern zu, dass nicht 100% der von dem IRS angenommenen Kosten dem CSA zuordenbar sind und der Steuerpflichtige die Kostenallokation zudem auf eine Methodik gestützt hat, die mit hinreichender Sicherheit die Entwicklungskosten, die dem Cost Pool des CSAs zuzuordnen sind, bestimmt.

Aufgrund von Änderungen in den US-amerikanischen Regularien ist die Entscheidung des Gerichts nicht direkt anwendbar für CSA-Transaktionen, die nach dem 5. Januar 2009 erfolgt sind.

Betroffene Norm

 Sec. 1.482-7(a)(2), (g)(2), Income Tax Regs (US)

Fundstellen

 United States Tax Court, Amazon.com, Inc. v. Commissioner, T.C., No. 31197-12, 148 T.C. No. 8, 3/23/17

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