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21.09.2017
Transfer Pricing

OECD: Status zum BEPS Inclusive Framework und dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

 Zum G20-Gipfel Anfang Juli 2017 hat die OECD einen Report an die Staats- und Regierungschefs gesendet, der den Fortschritt zur Umsetzung der Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuersachen analysiert. Die OECD lobt, dass die Staatengemeinschaft in 2017 sowohl beim Informationsaustausch in Steuersachen zu Finanzkonten als auch bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („BEPS“) wesentliche Fortschritte gemacht hat.

Hintergrund

 Anlässlich des G20 Gipfels in Hamburg im Juli 2017 hat die OECD einen Bericht an die G20 Staats- und Regierungschefs zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Steuerrechts verfasst. Der Bericht thematisiert die jüngsten Entwicklungen der internationalen Steueragenda mit besonderem Fokus auf den Fortschritt in Hinblick auf Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke. Der Bericht stellt fest, dass die G20 seit Gründung die Vermeidung von Steuerschlupflöchern und eine Besteuerung, die den wirtschaftlichen Aktivitäten folgt, beabsichtigt. Mit der Unterstützung der OECD sei die G20 diesem Ziel näher gekommen. Die OECD stellt fest, dass in 2017 mit der Einführung eines Common Reporting Standards („CRS“) sowie damit verbunden der Anwendung des automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten („AEOI“) und mit der Umsetzung der Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („BEPS“) auf Grund des OECD/G20 Inclusive Frameworks wesentliche Umsetzungen erreicht wurden. Im Folgenden werden erstens die Fortschritte zum CRS verbunden mit dem AEOI sowie zweitens die Fortschritte mit Blick auf das BEPS Inclusive Framework dargestellt, wie sie von dem Bericht dargestellt werden.

Common Reporting Standard und damit verbunden der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten

 Auf Grundlage des AEOI und damit verbunden dem Regelwerk zur Erhebung der Daten – dem Common Reporting Standard – sollen die Finanzinstitute der teilnehmenden Staaten in Zukunft Informationen über Finanzvermögen austauschen, das für Steuerpflichtige in Ländern verwaltet wird, die am Informationsaustausch teilnehmen. Zum Austauschen schließen die Staaten ein bilaterales oder multilaterales Übereinkommen. Die OECD bekam von der G20 Sitzung in St. Petersburg (Sommer 2013) den Auftrag einen entsprechenden Standard zu erstellen. Am 21.07.2014 hat die OECD mit dem Common Reporting Standard einen entsprechenden Standard veröffentlicht. 51 Länder haben ihn am 28./29.10.2014 auf dem Globalen Forum für Transparenz und Austausch in Berlin unterzeichnet mit der Absicht, dass er in nationales Recht übernommen wird. Durch Abschluss des sogenannten FATCA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika am 31.05.2013 wurde ebenfalls eine Regelung zum automatischen Austausch steuerlich relevanter, von Finanzinstituten mit Blick auf US-Bürger und US-Unternehmen erhobener Daten geschaffen. Deutschland hat am 01.02.2017 ein Merkblatt zum Informationsaustausch und der Datenerhebung veröffentlicht.

Status

 Die Steuertransparenz hat sich in den letzten 12 Monaten erheblich verbessert, so der Bericht. 101 Staaten haben zugesagt, den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unter Anwendung des CRS spätestens bis 2018 einzuführen, wobei 50 Staaten einschließlich Deutschland mit dem Austausch bereits im September 2017 anfangen werden. Mehr als 80% der Staaten haben bereits nationale gesetzliche Rahmenbedingungen implementiert, die für die Umsetzung nötig sind. Finanzinstitute sind dabei Informationen für den späteren Austausch zu sammeln. Bereits im Juli haben mehr als 60 Staaten nahezu 2000 bilaterale Vereinbarungen über den automatischen Austausch geschlossen.

Das gemeinsame Übertragungssystem der OECD (Common Transmission System CTS), das für alle Länder notwendig ist, die sich zur Umsetzung des AEOI verpflichtet haben, ist nach Auffassung des Berichts nun vollständig ausgestaltet. Es dient auch der Übermittlung der Country-by-country Informationen. CTS wurde Ende Mai 2017 an die Staaten übermittelt. Damit soll genug Zeit gegeben werden die Daten ab September 2017 zu übermitteln.

Deutschland hat Ende 2015 mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz den Austausch der Finanzdaten in nationales Recht übernommen. Seit 2016 wird daher die Ansässigkeit bei Neukunden festgestellt; für Bestandskunden gelten Übergangsfristen.

Inclusive Framework des BEPS-Projekts

 Als Antwort auf den Aufruf der G20 für umfassende und konsistente Umsetzung des BEPS Maßnahmenpakets wurde im Juni 2016 die Inclusive Framework Gruppe gegründet. Die Inclusive Framework umfasst 100 Mitgliedsländer, die mehr als 93% des weltweiten BIPs auf sich vereinen.

Um die BEPS Praktiken zu beenden, wurden vier Bereiche identifiziert, für die ein dringender Handlungsbedarf bestand: Erstens die Bekämpfung von schädlichen Steuerpraktiken (BEPS Aktionspunkt 5), zweites die Vermeidung von Abkommensmissbrauch insb. Treaty Shopping (Aktionspunkt 6), drittens die Schaffung von Transparenz mithilfe des Länderberichts (Aktionspunkt 13) sowie viertens die Verbesserung von Streitbeilegungsmechanismen (Aktionspunkt 14). Das Begutachtungsverfahren für die vier BEPS Mindeststandards ist bereits angelaufen. Ein umfangreicher Report zu dem Inclusive Framework und dem Fortschrift in Zeit vom Juli 2016 bis Juni 2017 ist im Anhang 1 des Berichts dargestellt. Die wesentlichen Punkte mit Blick auf die vier Prioritäten sind im Folgenden zusammen gefasst.

Status

 Schädliche Steuerpraktiken (BEPS Aktionspunkt 5)
Es wurden mehr als 120 Steuersysteme wie etwa Patentboxen überprüft. Mehr als 10 Systeme wurden dabei aufgegriffen und in der Folge angepasst oder gänzlich abgeschafft. Patentboxen etwa müssen mit dem Nexus-Ansatz übereinstimmen. Beispielsweise hat Deutschland auf Grundlage des Aktionspunktes 5 ein Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken verabschiedet. Lizenzzahlungen an nicht Nexus-Konforme Systeme werden folglich nicht oder nur zum Teil zum Betriebsausgabenabzug zugelassen (vgl. Heidecke / Holst (2017), Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Lizenzaufwendungen, IWB; siehe auch Deloitte Tax-News). Für den Steuerpflichtigen bietet Tabelle 1 im Anhang eine Hilfe, welche Regime als Nexus-Konform erachtet werden.

Abkommensmissbrauch (BEPS Aktionspunkt 6)
Es wurden bereits mehr als 6000 Tax Rulings zwischen den Steuerverwaltungen ausgetauscht, die Fragen zu BEPS hervorrufen könnten. Bisher wollen 77 Staaten am multilateralen Übereinkommen (auch multilaterales Instrument) teilhaben, womit einfacher Doppelbesteuerungsabkommen auch mit Blick auf missbräuchliche Artikel angepasst werden können. Das ist der erste große Schritt zur Aktualisierung von mehr als 3000 bilateralen Steuerabkommen.

Verrechnungspreisdokumentation (BEPS Aktionspunkt 13)
Mehr als 50 Staaten haben die sich verpflichtet das Country-by-country-Reporting einzuführen. Mehr als die Hälfte (35) haben bereits die nationale Gesetzgebung abgeschlossen. Beachtlich ist, dass unter den 50 Staaten auch 7 G20 nicht OECD-Staaten sind (Argentinien, Brasilien, Indien, Indonesien China, Russland und Südafrika). Auf Ebene der EU wurde eine Richtlinie zur Implementierung des Country-by-country-Reportings erlassen. Darüber hinaus haben bereits 38 Staaten verbindlich Masterfile- und Localfile-Anforderungen übernommen.

Streitbeilegungsmechanismen (BEPS Aktionspunkt 14)
Das multilaterale Instrument ist ein wichtiges Instrument durch das Länder relevante Artikel in den Doppelbesteuerungsabkommen anpassen können, um Streit über Doppelbesteuerung leichter zu lösen. Darüber hinaus haben etliche Länder wie Brasilien, Kanada, China, Deutschland, Griechenland, Italien, Japan, Mexiko, Südafrika und die Vereinigten Staaten von Amerika Maßnahmen wie die Aufstockung des Personals zur Bearbeitung von MAP Fällen, klarere Richtlinien für die Bearbeitung von MAP oder bilaterale Vereinbarungen zur Frage wie man wiederkehrende länderübergreifende Steuerangelegenheiten löst angekündigt. Zusätzlich entwickelt die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der effektiven Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Fundstelle

 OECD, OECD Secretary-General Report to G20 Leaders, Hamburg, Germany, July 2017

BMF, Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen, GZ: IV B 6 – S 1315/13/10021:044, Dok 2017/0063603

 

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