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25.01.2011
Transfer Pricing

OECD Statistik unterstreicht Bedeutung von Verständigungsverfahren

Verständigungsverfahren sind ein wirksames Instrument zur Beseitigung von Doppelbesteuerung multinational tätiger Konzerne. Die OECD führt eine Statistik zu den laufenden und abgeschlossenen Verständigungsverfahren ihrer Mitgliedsstaaten, um die fristgerechte Bearbeitung und Beendigung der Verfahren zu verbessern. Aus der jüngst für die Jahre 2008 und 2009 veröffentlichten Statistik lässt sich insbesondere Folgendes erkennen:

Internationale Aspekte

  • Zum Ende des Jahres 2009 gab es insgesamt 3842 laufende Verständigungsverfahren in OECD-Staaten. Dies entspricht einer Steigerung von 21,3 % gegenüber dem Vorjahr und einer Steigerung von etwa 63,4 % gegenüber 2006. 
  • Auch die Anzahl der Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist zwischen 2006 und 2009 von 1036 auf 1674 angestiegen. 
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Verständigungsverfahren ist in diesem Zeitraum mit 18.9. – 22.8 Monaten in etwa gleich geblieben. 
  • Im Jahr 2009 haben die USA, Polen, Belgien, Deutschland und die Schweiz die meisten Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gestellt.

Deutschland

  • Der überwiegende Teil (etwa 95 %) der in Deutschland beantragten Verständigungsverfahren betrifft OECD-Länder. 
  • Entgegen dem internationalen Trend ist die Anzahl neuer Anträge in Deutschland allerdings zurückgegangen (212 in 2006 gegenüber 117 in 2009). 
  • Dennoch ist der Bestand noch nicht abgeschlossener Verständigungsverfahren in Deutschland angestiegen. Dies bedeutet, dass weniger Verfahren beendet als neue Anträge gestellt wurden. 
  • Von den am 31.12.2009 existierenden offenen Fällen (543) stammten etwa 29 % aus einem Zeitraum vor 2007, d.h. etwa ein Drittel der Verständigungsverfahren in Deutschland läuft seit mehr als drei Jahren.

Weitere Informationen zur OECD-Statistik

Dispute Resolution: Country Mutual Agreement Procedure Statistics for 2008 and 2009

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