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24.03.2022
Transfer Pricing

OECD: Papier zu Pillar I

Mit den Konsultationspapieren vom 04.02. und 18.02.2022 konkretisierte die OECD die Vorschläge zur Überarbeitung der internationalen Unternehmensbesteuerung. In den beiden Papieren wurden vor allem die vorgesehenen Neuregelungen zur Schaffung eines neuen steuerlichen Nexus sowie die Aufteilung der Umsätze auf die Marktstaaten im Rahmen von Pillar One konkretisiert. Mit diesen Konsultationspapieren gibt die OECD betroffenen Unternehmen auch die Möglichkeit, die vorgesehenen Regelungen zu kommentieren. Es wird allerdings bereits jetzt deutlich, dass die vorgeschlagenen Regelungen deutlich komplexer in der Umsetzung werden als von der OECD angekündigt.

Einleitung

Die OECD hat am 04.02. und am 18.02.2022 zwei weitere Konsultationspapiere zu Pillar One veröffentlicht. Diese Konsultationspapiere sind Bestandteil der laufenden Verfahren zur Neuausrichtung der internationalen Besteuerung global agierender Unternehmen. Als Säule 1 des sogenannten „2 Säulen Konzepts“ der OECD zielt Pillar One durch die Schaffung neuer steuerlicher Anknüpfungspunkte darauf ab, Besteuerungsrechte in sogenannte Marktstaaten umzuverteilen, in denen global agierende Unternehmen ohne physische Präsenz Umsätze bzw. Gewinne erwirtschaften. Nach aktuellen Verlautbarungen der OECD sollen unter den Anwendungsbereich von Pillar One multinationale Unternehmensgruppen („MNEs“) fallen, die einen konsolidierten Umsatz von mehr als 20 Mrd. EUR erzielen und dabei eine Rentabilität von mehr als 10% aufweisen. Der auf die Marktstaaten zuzuordnende Amount A soll 25% des Gewinns (Gewinn vor Steuern) betragen, der die Rentabilitätsschwelle von 10% übersteigt („25 over 10 approach“).

Während das Konsultationspapier vom 04.02.2022 Ausführungen zu sogenannten „Draft Model Rules for Nexus and Revenue Sourcing“ beinhaltet, setzt sich das Konsultationspapier vom 18. Februar „Draft Model Rules for Tax Base Determinations“ mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für den sogenannten „Amount A“ auseinander.

Es ist zu erwarten, dass die OECD Mitte des Jahres 2022 ein Konsultationspapier zu Amount B veröffentlichen wird. Zudem arbeitet die OECD derzeit an einer „Multilateral Convention“ sowie an „Modul Rules“ für die Umsetzung der Regelungen in nationales Recht.

Konsultationspapier vom 04.02.2022

Neuer Nexus

In ihrem Konsultationspapier hält die OECD daran fest, dass der neue Nexus-Begriff als „stand-alone“ Regel ausschließlich für die Umverteilung von Besteuerungsrechten unter Pillar One anzuwenden ist und somit keine sogenannten Spill-Over Effekte entfaltet.

Global agierende Unternehmensgruppen erfüllen die Voraussetzungen des neuen Nexus in einem Staat, sofern die Umsätze in diesem (Markt-)Staat mindestens EUR 1 Million betragen. Liegt das Bruttoinlandsprodukt dieses Marktstaats unter EUR 40 Mrd., sinkt die Umsatzschwelle in diesem Staat auf EUR 250.000.

Aufteilung der Umsätze auf die Marktstaaten („Revenue Sourcing“)

Den Kernbestandteil des Konsultationspapiers bildet die Konkretisierung der Regelungen zur Ermittlung der Umsätze, die in einem Markstaat generiert werden („Revenue Sourcing“ Regelungen). Im Grundsatz soll diese Ermittlung transaktionsbasiert, nach dem Bestimmungslandprinzip sowie unter Anwendung einer zuverlässigen Methode („reliable Method“) erfolgen. Hierfür definiert die OECD sieben maßgebliche Umsatzkategorien einschließlich Indikatoren, erkennt jedoch die Komplexität der Unternehmensrealität insoweit an, als die Quelle eines Umsatzes nicht in jedem Fall eindeutig identifiziert werden kann. In diesen Fällen lässt die OECD die Anwendung von sogenannten allgemeineren Aufteilungsschlüssel („Global Allokation Keys“) zu.

Ferner verlangt die OECD die Etablierung eines Internes Kontrollsystems („Internal Control Framework“), um den Finanzverwaltungen eine System- und Prozessprüfung hinsichtlich der Einhaltung der „Revenue Sourcing“ Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Datenqualität und Datenbeschaffung, zu ermöglichen.

Konsultationspapier vom 18.02.2022

In diesem Konsultationspapier gibt die OECD Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage von Amount A einschließlich der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards vor. Ausgangspunkt bildet der Gewinn/Verlust vor Steuern gemäß konsolidiertem Konzernabschluss. Davon ausgehend beschreibt das Konsultationspapier ggf. erforderliche steuerliche Anpassungsrechnungen sowie Mechanismen zur Berücksichtigung von Verlusten.

Erklärtes Ziel der OECD ist es hierbei, steuerliche Anpassungsrechnungen möglichst gering zu halten sowie Konsistenz mit den Regelungen unter Pillar Two zu gewährleisten.

Fazit und Ausblick

Die Konsultationspapiere arbeiten sehr detailliert die Eckpfeiler für die Ermittlung der Umsatzschwellen bzw. der Bemessungsgrundlage für die Anwendung von Amount A heraus. Ferner sind noch weitere Bausteine für die Finalisierung der Pillar One Regelungen noch in der Bearbeitung. Es ist zudem davon auszugehen, dass die OECD auf Basis der öffentlichen Kommentierungen eine weitere Überarbeitung der Regelungen vornehmen wird, wobei der Umfang dieser Überarbeitungen derzeit noch nicht absehbar ist.

Die Komplexität der in den Konsultationspapieren dargelegten Regelungen, insbesondere mit Bezug auf die Umsetzung der „Revenue Sourcing“ Vorgaben verdeutlichen jedoch bereits jetzt, dass das ursprünglich erklärte Ziel der OECD, praktikabel umzusetzende Regelungen zu schaffen, schwer zu erreichen sein wird. Unternehmensgruppen, die unter den Anwendungsbereich von Pillar One fallen, sollten sich deshalb auf einen steigenden Compliance Aufwand einstellen. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf die Etablierung von konsistenten und nachprüfbaren Prozessen zur Datenbeschaffung und -aufbereitung sowie der geforderten Internen Kontrollsysteme.

Fundstellen

​Public consultation document: Pillar One – Amount A: Draft Model Rules for Nexus and Revenue Sourcing (oecd.org)

Public consultation document: Pillar One – Amount A: Draft Model Rules for Tax Base Determinations (oecd.org)

Ihre Ansprechpartner

Silke Lappé
Partner

SLappe@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036-8016

Arundhati Pandeya-Koch
Senior Manager

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Tel.: +49 89 29036 7963

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