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25.10.2018
Transfer Pricing

EU Joint Transfer Pricing Forum: Aktuell diskutierte Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Auf internationaler Ebene werden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung diskutiert, hierzu zählen Überlegungen der Kommission hinsichtlich gemeinsamer Kontrollen (Simultaneous Controls, SC) und gemeinsamer Betriebsprüfungen (Joint Audits, JA). Die aktuellen Diskussionen hierzu auf Ebene des JTPF sollen nachstehend dargelegt werden.

Hintergrund

Das Thema Agressive Taxplanning hat beim EU Joint Transfer Pricing Forum (JTPF) hohe Priorität. Ziel des JTPF ist es, durch die Vereinheitlichung der Besteuerungssysteme sowohl Gewinnverlagerungen als auch die Nutzung von Steuerschlupflöchern, die durch voneinander abweichenden Regelungen entstehen, zu verhindern.

Am 8. März 2018 sind die Mitglieder des JTPF in Brüssel zusammengekommen, um bei ihrem 51. Meeting den aktuellen Stand zu praktischen Verrechnungspreisproblemen und über das weitere Vorgehen zur Vereinheitlichung nationaler Bestimmungen in der EU abzustimmen.

Aktuell weichen die Verordnungen zwischen den EU-Ländern stark voneinander ab, sodass bei der Implementierung der auf OECD Ebene beschlossenen Richtlinien in nationales Recht erhebliche zusätzliche Kosten sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die Steuerpflichtigen entstehen.

Folglich hat die EU-Kommission in Form von Leitlinien oder Empfehlungen eine Reihe koordinierter Maßnahmen eingeleitet, die einen anerkannten Rahmen für die Verrechnungspreise in der EU bilden sollen. Sie decken alle Schritte des Transfer Pricing Prozesses, von der Feststellungs- und Dokumentationsphase über die Betriebsprüfung bis zur Streitbeilegung, ab. (Diese im JTPF verabschiedeten Beschlüsse werden auch von der deutschen Finanzverwaltung akzeptiert.)

Ansatz für Betriebsprüfungen mit Verrechnungspreisschwerpunkten innerhalb der EU

Im Zusammenhang mit Verrechnungspreisprüfungen wurden sog. „Simultaneous Controls“ (SC, zu Deutsch: gleichzeitige Prüfungen) und „Joint Audits“ (JA, zu Deutsch: gemeinsame Prüfungen) von der Kommission besprochen. Aus ihrer Sicht sind beide Methoden für die Verhinderung von Doppelbesteuerung geeignet. Auch hinsichtlich der Vermeidung von Mutual Agreement Procedures (MAPs) können JA in einigen Fällen eine mögliche Alternative darstellen. 

SCs, wie auch JAs, sind eine Form der verstärkten Verwaltungszusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Steuerverwaltungen, die dem Austausch von Informationen zwischen Mitgliedsstaaten von einem oder mehreren verbundenen Steuerpflichtigen im Hinblick auf grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten dient. Dabei vereinbaren zwei oder mehrere Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet gleichzeitig Prüfungen von verbunden Unternehmen. Dazu wählt die zuständige Behörde des Mitgliedstaates das Unternehmen aus, das sie zur gleichzeitigen Prüfung vorschlagen möchte und gibt zusätzlich an, in welchem Zeitraum die Prüfung stattfinden soll. Während der Prüfung gilt das Trennungsprinzip, da die nationalen Dienststellen auf eigene Verantwortung und unter eigenem Steuerverfahrensrecht handeln.

Die Kommission ist der Meinung, dass das Ergebnis eines SC in der Praxis dem eines JA nahekommen kann, vorausgesetzt, es gibt eine angemessene Rechtsgrundlage im innerstaatlichen Recht. Da SCs aktuell auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren, besteht in diesem Bereich nur begrenzter Spielraum für weitere koordinative Verbesserungen. In der Vergangenheit schien es, als würden sich SC mehr auf den Austausch von Informationen und Ergebnissen beschränken, als auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Schlüsselelement ist die Schaffung von Rechtsklarheit und frühzeitiger Rechtssicherheit, indem auf Ebene der direkt am Fall beteiligten Akteure eine gemeinsame Einschätzung des Falls gefunden wird. Dies sollte insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise möglich sein, wenn das nationale Recht der beteiligten Staaten mit einem umfassenden Paket international vereinbarter Regeln (OECD-Verrechnungspreisleitlinien und EU-JTPF-Leitlinien) koexistiert.

Auf Basis dieser Ausgangslage sollen in Zukunft Leitlinien bewährter Verfahren erarbeitet werden. Grundlage dafür soll ein geeigneter Kommunikationskanal sein, um die Abwicklung von Streitigkeiten zu beschleunigen. Eine frühe Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden durch JA oder SC kann zur Schließung der Lücke zwischen APA und MAP dienen. Auch hier kann es zu einer Einsparung von Kosten auf beiden Seiten kommen. Zu beachten ist allerdings, dass SC lediglich zum Austausch von Informationen befähigt, eine Vereinbarung über das Ergebnis können die Prüfer nicht direkt aushandeln.

Aus Sicht der Kommission sind SC ein sehr aktuelles Thema und es besteht ein großes Interesse ihrerseits dieses voranzutreiben. Weiterführende Diskussionen zu diesem Thema können erwartet werden. Insbesondere wird die Frage aufkommen, nach welchen Kriterien über die Anwendbarkeit von SC und JA Fällen entschieden werden kann. Denkbare Indikatoren sind beispielsweise Schwellenwerte (Transaktionsvolumen), Komplexität (z.B. Geschäftsrestrukturierungen) und die angewandte Verrechnungspreismethode (z.B. Profit Split Methode).

Außerdem sollen Verwaltungsaspekte für Vereinbarungen zwischen Steuerverwaltungen unter Beachtung der nationalen Vorschriften zukünftig genauer berücksichtigt werden (z. B. bilateral vereinbarte Fristen, Leitlinien für Dokumentation, Kommunikation und Rolle des Steuerpflichtigen (Rechte und Pflichten), Format usw.).
Darüber hinaus soll in Zukunft noch intensiver auf die möglichen Wechselwirkungen von SC mit APAs und MAPs eingegangen werden. In diesem Zusammenhang wird es hilfreich sein, eine SWOT (Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats) -Analyse für den Vergleich mit MAPs oder einseitigen Audits (Unilateral Audits) durchzuführen.
Außerdem soll festgelegt werden, ob nur die Finanzbehörde in der Lage ist SC und JA zu beantragen, oder ob auch der Steuerzahler diese in Zukunft beantragen darf.

Angesichts des aktuellen Stands der Verrechnungspreisprüfungen wäre es aus Sicht der Kommission nützlich, wenn die Entwicklungen zur Verbesserung bestehender Rechtsrahmen und praktischer Leitlinien für bi- oder multilaterale Betriebsprüfungen weiter vorangetrieben würden. In diesem Zusammenhang wird das JTPF bereits verfügbare Leitlinien sammeln. Auch wird das Forum Mitgliedstaaten, die bereits JA oder SC durchführen, einladen um Erfahrungsberichte auszutauschen. Zu diesem Zweck wurde an die Mitglieder ein Fragebogen verteilt, mit dem Ziel anhand der Antworten spezifische Leitlinien und Empfehlungen entwickeln zu können.

The Transactional Profit Split Method (PSM)

Zunächst wurde im JTPF darüber diskutiert, ob das Thema PSM weiter vorangetrieben werden soll, bevor die OECD ihre Richtlinien zum Thema PSM finalisiert. Man konnte sich darauf verständigen, dass es unabhängig der Richtlinien der OECD hilfreich ist, mit der Sammlung von Informationen zur praktischen Umsetzung der PSM zu beginnen (z.B. in welchen Industriezweigen die PSM häufig angewandt wird oder unter welchen Voraussetzungen die Anwendung der PSM zutreffend erscheint). Diesbezüglich soll in Kürze ein Fragebogen unter den Mitgliedern des JTPF verteilt werden. Basierend auf den Rückmeldungen sollen anschließend unterschiedliche technische Fragestellungen im Rahmen der Anwendung der PSM identifiziert werden, mit welchen sich das JTPF in Zukunft detaillierter befassen möchte.

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