Aktuell:
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich kurzfristig mit einem aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zu einem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befassen. Für eine nähere Darstellung der auf eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung gerichteten Maßnahmen verweisen wir auf den Deloitte Tax-News Beitrag Koalition einigt sich auf Konjunkturpaket: steuerliche Maßnahmen, für eine erste Analyse ihrer Auswirkungen auf den Deloitte Tax-News Beitrag Konjunkturpaket 2020: Erste Anwenderanalyse steuerrelevanter Maßnahmen.
Nach den derzeitigen Planungen des Bundesfinanzministeriums sollen neben den - grundsätzlich begrüßenswerten – Änderungen in Einzelsteuergesetzen jedoch auch bedeutsame steuerstrafrechtliche Änderungen der Abgabenordnung Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens werden. Diese Änderungen sind nicht durch die COVID-19-Pandemie oder ihre wirtschaftlichen Auswirkungen bedingt, sondern allein durch die als langwierig empfundene Aufklärung von Steuerstraftaten im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Gestaltungen.
Die beabsichtigten Änderungen der Abgabenordnung beziehen sich insbesondere auf die Verlängerung der sogenannten absoluten strafrechtlichen Verjährung bei schweren Steuerdelikten, einer Anwendbarkeitserklärung eines zusätzlichen fünfjährigen Ruhens der Verjährung bei Eröffnung des Hauptverfahrens und auf eine Regelung zur strafrechtlichen Einziehung. Sie bringen erhebliches Verschärfungspotenzial mit sich.
Es bleibt abzuwarten, ob die durch das Bundesministerium der Finanzen angeregten Änderungen, die nach unserer ersten Einschätzung durchaus kritisch zu bewerten sind, tatsächlich in dieser Form im Rahmen des auf konjunkturfördernde Maßnahmen gerichteten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Aus unserer Sicht könnte es vorzugswürdig sein, die nicht pandemiebezogenen Änderungen von steuerstrafrechtlichen Bestimmungen abzutrennen und nach sorgfältiger Würdigung und Folgenabschätzung im Rahmen eines separaten Gesetzgebungsverfahrens - gegebenenfalls auch ohne Verwendung des Instruments des Formulierungsvorschlages – abzuhandeln.
Für Fragen zu dem Gesetzgebungsvorhaben stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und werden wir Sie unterrichtet halten.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz); Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf vom 06.06.2020
Ihre Ansprechpartner
Dr. Dennis Haase
Counsel
Heiko Ramcke
Partner
Sandra Höfer-Grosjean
Partner
Volker Radermacher
Partner
Dr. C.-Alexander Neuling
Partner
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