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27.09.2011
Verfahrensrecht

StVereinfG 2011: BT und BR haben Vermittlungsvorschlag zugestimmt

Nachdem die Länder am 08.07.2011 ihre Zustimmung im Bundesrat versagt haben, hat die Bundesregierung in der Kabinettssitzung vom 31.08.2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen (BR Drs. 514/11, 31.08.2011). Im Vermittlungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 haben Bund und Länder am 21.09.2011 eine Einigung erzielt. Sie verständigten sich darauf, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung aus dem Gesetz zu streichen. Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Streichung zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Die in dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen Änderungen treten grundsätzlich am 01.01.2012 in Kraft. Die Erleichterungen für elektronische Rechnungen werden rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft treten und auch die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird noch für das Kalenderjahr 2011 Berücksichtigung finden.

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Fundstellen

Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss vom 21.09.2011, Drs 17/7025
Beschluss BT vom 23.09.2011, Drs. 568/11
Beschluss BR vom 23.09.2011, Drs 568/11 (B)

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