Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Siehe Deloitte Tax-News
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Der Bundestag folgte in seiner Sitzung am 04.12.2014 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 03.12.2014 und nahm den Regierungsentwurf zur Änderung der AO und des EGAO, der vor allem die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige zum Thema hat, an. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren wäre die Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 19.12.2014.
Bereits im Rahmen der Fachministerkonferenz (FMK) am 09.05.2014 wurden Vorschläge zur Verschärfung der Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige gemacht und einige Eckpunkte beschlossen (siehe Deloitte Tax-News). Diese Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Finanzen im Referentenentwurf vom 27.08.2014 (siehe Deloitte-Tax-News) aufgegriffen und vom Bundeskabinett am 24.09.2014 mit dem Regierungsentwurf, der in einigen Punkten vom Referentenentwurf abwich (siehe Deloitte-Tax-News), verabschiedet. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 07.11.2014 entschieden, keine Einwände gegen den Regierungsentwurf zu erheben.
In seiner Sitzung am 04.12.2014 folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 03.12.2014 und nahm den Regierungsentwurf zur Änderung AO und des EGAO, der vor allem die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige zum Thema hat, an. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014.
Die geplanten Änderungen betreffen:
Anlaufhemmung für Kapitalerträge aus Drittstaaten (§ 170 Abs. 6 AO-E)
Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 AO-E)
Gesetzliche Klarstellung zur Beseitigung von Verwerfungen im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung (§ 371 Abs. 2a –neu- AO-E)
Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen – Staffelung des Zuschlages (§ 398a AO-E)
Hinterziehungsbetrag in Euro | Prozentsatz der hinterzogenen Steuern |
unter 100.000 | 10% |
zwischen 100.000 und 1.000.000 | 15% |
mehr als 1.000.000 | 20% |
Inkrafttreten
Das Gesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten.
Bundestag, Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 593/14
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages, BT-Drs. 18/3439
Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/3018, siehe Deloitte Tax-News
Referentenentwurf zur strafbefreienden Selbstanzeige: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, siehe Deloitte Tax-News
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