Aktuell: Das Gesetz wurde am 22.12.2014 ausgefertigt und am 30.12.2014 im BGBl. I, S. 2415, verkündet.
--------------------------------------------------------------------------
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO, das vor allem die Verschärfung der Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige zum Gegenstand hat, wie erwartet in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Regierungsentwurf verabschiedet (siehe Deloitte-Tax-News). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 07.11.2014 entschieden, keine Einwände gegen den Regierungsentwurf zu erheben. Am 04.12.2014 wurde das Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO vom Bundestag angenommen (siehe Deloitte Tax-News).
Der Bundesrat folgte in seiner Sitzung am 19.12.2014 der Empfehlung des Finanzausschusses und nahm das Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO, das vor allem die Verschärfung der Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige zum Gegenstand hat, an.
Durch die Verabschiedung im Bundesrat kann das Gesetz noch im Jahr 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten geplanten Änderungen finden Sie hier.
Bundesgesetzblatt I vom 30.12.2014, S. 2415
Bundesrat, Beschluss vom 19.12.2014, BR-Drs. 593/14 (B)
Strafbefreiende Selbstanzeige: Bundestag nimmt den Regierungsentwurf an, siehe Deloitte Tax-News
Strafbefreiende Selbstanzeige: Keine Einwendungen des Bundesrates gegen Regierungsentwurf zur Verschärfung, siehe Deloitte Tax-News
Regierungsentwurf zur strafbefreienden Selbstanzeige: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, siehe Deloitte Tax-News
Referentenentwurf zur strafbefreienden Selbstanzeige: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, siehe Deloitte Tax-News
Finanzministerkonferenz: Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige, siehe Deloitte Tax-News
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |