Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Siehe Deloitte Tax-News
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Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO soll auch nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beibehalten werden. Allerdings sind einige Verschärfungen dieser Regelung im, vom Bundeskabinett am 24.09.2014 verabschiedeten Gesetzentwurf vorgesehen.
Bereits im Rahmen der Fachministerkonferenz (FMK) am 09.05.2014 wurden Vorschläge zur Verschärfung der Selbstanzeige gemacht und einige Eckpunkte beschlossen (siehe Deloitte-Tax-News). Diese Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Finanzen im Referentenentwurf vom 27.08.2014 (siehe Deloitte-Tax-News) aufgegriffen und vom Bundeskabinett am 24.09.2014 mit dem Regierungsentwurf verabschiedet. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf weicht jedoch in einigen, nachfolgend dargestellten Punkten vom Referentenentwurf (siehe Deloitte-Tax-News) ab.
Der Gesetzentwurf sieht, wie bisher, Verschärfungen hinsichtlich der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige vor.
Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 AO)
Absehen von der Verfolgung in besonders schweren Fällen (§ 398a AO)
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, BT-Drs. 18/3018
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