Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/modernisierung-des-besteuerungsverfahrens-referentenentwurf-vorgelegt.html
09.09.2015
Verfahrensrecht

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium hat für die Verbandsanhörung den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgelegt. Enthalten sind insbesondere Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Es werden aber auch andere Bereiche in der AO angesprochen, wie die Fristenregelung oder die Versäumniszuschläge.

Hintergrund

Am 21.11.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dem folgte am 27.08.2015 die Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Im Diskussionsentwurf waren bereits gesetzliche Formulierungen enthalten. Darüber hinaus enthielt der Diskussionsentwurf umfangreiche Vorhaben, die direkt durch die Finanzverwaltung umgesetzt werden können.

Der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal soll mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Die Ausgestaltung eines zukunftsgerichteten
Verwaltungshandelns erfolge anhand klarer gesetzlicher Regeln, mit denen der Rahmen
für Zulässigkeit des Einsatzes der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung
von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren festgelegt
werden.

Die Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 23. September 2015 Stellungnahmen abzugeben. Es folgt danach die Kabinettsbefassung mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfes.

Regelungen des Referentenentwurfes

Der Referentenentwurf enthält unter anderem Regelungen zu den folgenden Themen:

  • gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Austausch mit der Finanzverwaltung, z. B. elektronische Übermittlung von Vollmachten, ausschließlich automationsgestützte erlassene Verwaltungsakte
  • einheitliche und zusammengefasste gesetzliche Grundlage für die Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung durch Dritte
  • Neufassung der Regelung zur Fristverlängerung in (§ 109 AO) und Neuregelung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO), in diesem Zusammenhang Schaffung des rechtlichen Rahmens auf Länderebene ein Kontingentierungsverfahren einzuführen
  • Verschärfung der Regelungen zur Erteilung von Verspätungszuschlägen
  • Wirtschaftlichkeitsaspekte sollen bei der Arbeit der Finanzverwaltung eine stärkere Rolle spielen
  • Festlegung der Anforderungen an ein Risikomanagement der Finanzverwaltung
  • Erweiterte Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden bei Schreib- oder Rechenfehler im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung
  • Wandlung von der Belegvorlagepflichten in eine Belegvorhaltepflichten, z.B. bei Spendenbescheinigungen

Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Fundstelle

BMF, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 

Weitere Fundstelle
BMF, Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, siehe Deloitte Tax-News

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.