Eine Anpassung des deutschen Besteuerungsverfahrens an die technologische Entwicklung sowie in Teilen eine Vereinfachung des Verfahrens soll mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erreicht werden. Der Bundestag hat am 12.05.2016 das Gesetz verabschiedet. Dabei wurden weitere, nicht mit den Verfahrensänderungen in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen, u.a. zu den Themenbereichen Bilanzierung von Verwaltungskosten oder Bearbeitungsfrist bei verbindlichen Auskünften, aufgenommen.
Nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfes des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch das Bundeskabinett am 09.12.2015 (siehe Deloitte Tax-News) hatte der Bundesrat am 29.01.2016 zum Regierungsentwurf Stellung genommen, zu der sich in der Folge die Bundesregierung geäußert hat (siehe Deloitte Tax-News). Der Bundestag hat seine Beratungen am 12.05.2016 mit der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes und dem Gesetzesbeschluss abgeschlossen.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren soll der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal umgesetzt werden. Dabei stehen der Einsatz der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren im Fokus.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.
Regelungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat am 17.06.2016 das Gesetz berät und sehr wahrscheinlich dann auch seine Zustimmung zum Gesetz gibt.
Beschlussempfehlung Finanzausschuss Bundestag, auf der Grundlage der Beschlussempfehlung hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, BT-Drs. 18/8434
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