Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 13.07.2016 verabschiedeten Regierungsentwurf den Schutz von elektronischen Kassensystemen vor Manipulationen durch besondere Aufzeichnungs- und Sicherungsvorschriften. Darüber hinaus soll mit der Kassen-Nachschau ein neues Kontrollinstrument für die Finanzverwaltung eingeführt werden.
Bisher existieren keine gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kassensystemen. So soll es mit entsprechender Software bisher möglich sein, die elektronische Aufzeichnung von steuerrelevanten Geschäftsvorfällen durch nicht dokumentierte Stornierungen und Veränderungen von Buchungen nachträglich und schwer erkennbar zu manipulieren. Zu den konkreten Manipulationsmöglichkeiten sollen bspw. die systematische doppelte Verkürzung von Einnahmen und des dazugehörigen Wareneinkaufs oder das automatische Ersetzen hochpreisiger Ware durch preiswertere Produkte mithilfe von Phantomsoftware oder so genannter Zapper zählen.
Nachdem Ende März das BMF einen Referentenentwurf vorgelegt hatte, erfolgte am 13.07.2016 die Verabschiedung des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen durch das Bundeskabinett.
Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) überwiegend redaktionelle Änderungen. Auf einige inhaltliche Änderung soll besonders hingewiesen werden:
Bundesregierung, Regierungsentwurf
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