Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/ecofin-richtlinie-zur-aufschiebung-der-fristen-fuer-anzeigepflichten-von-grenzueberschreitenden-steuergestaltungen-verabschiedet.html
26.06.2020
Verfahrensrecht

ECOFIN: Richtlinie zur Aufschiebung der Fristen für Anzeigepflichten von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen verabschiedet

Der ECOFIN hat am 24.06.2020 eine Änderung der EU-Richtlinie 2011/16/EU im Umlaufverfahren verabschiedet. Gemäß der verabschiedeten Änderungsrichtlinie können die EU-Mitgliedstaaten die Fristen für die erste Abgabe der Anzeige von grenzüberschreitenden Steuergestaltung um bis zu 6 Monate verschieben. 

Hintergrund

Mit dem Ziel der Bekämpfung von Steuermissbrauch und der Sicherstellung einer faireren Besteuerung in der EU hat die Europäische Kommission 2017 einen Richtlinienentwurf mit Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung vorgelegt (DAC6, siehe Deloitte Tax-News). Im Kern geht es dabei um die Meldepflicht und den Informationsaustausch unter den Mitgliedsstaaten von gewissen grenzüberschreitenden Steuerplanungsmodellen. Die Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Ende 2019 in nationales Recht umgesetzt (siehe Deloitte Tax-News).

Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störung des Arbeitsalltages der Bürger und Unternehmen könnte es ihnen vielfach nicht möglich sein, die bislang vorgesehenen Fristen der Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rahmen der DAC6-Richtlinie einzuhalten. Die EU-Kommission reagiert am 08.05.2020 mit der Veröffentlichung eines Richtlinienvorschlages „zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen“, auf die Implementierungshindernisse der Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU (siehe Deloitte Tax-News). Dieser Vorschlag fand jedoch in der Form nicht die erforderliche Einstimmigkeit unter den EU-Finanzministern (ECOFIN). Eine überarbeitete Version, die den einzelnen Mitgliedstaat mehr Freiheiten in der Umsetzung ermöglicht sowie eine Erweiterung der Zeitspanne der Verschiebung von 3 auf 6 Monate beinhaltet, fand am 24.06.2020 die erforderliche Zustimmung der EU-Finanzminister.

Richtlinie

Gemäß der verabschiedeten Änderungsrichtlinie können die Mitgliedstaaten die Fristen für die erste Abgabe der Anzeige um bis zu 6 Monate verschieben:

  • für meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen zwischen dem 25.06.2018 und dem 30. Juni 2020: Verschiebung der Frist von (bisher) 31.08.2020 auf den 28.02.2021
  • für meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020: Verschiebung des Beginns der 30-Tage-Frist von (bisher) 01.07.2020 auf den 01.01.2021
    WICHTIG: Mit dieser Verschiebung ändert sich allerdings nichts an dem Beginn der deutschen Bußgeldfrist: Wird eine ab 01.07.2020 umgesetzte meldepflichtige Gestaltung nicht ordnungsgemäß und entsprechend der neuen Meldefristen gemeldet, kann dies bis zu EUR 25.000 Bußgeld je versäumter Meldung nach sich ziehen.

Wie bereits im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 08.05.2020 vorgesehen, kann die Fristverlängerung nochmals um weitere 3 Monate verlängert werden, sofern weiterhin wirtschaftliche Störungen infolge der COVID-19-Pandemie bestehen.

Umsetzung in nationales Recht

Es ist zu erwarten, dass mit der Ermächtigung im Corona-Steuerhilfegesetz (siehe Deloitte Tax-News) das BMF die o.g. Fristverlängerung im Erlasswege kurzfristig in nationales Recht umsetzen wird.

Fundstelle

ECOFIN, RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.