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URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/dac7-betriebspruefungsreform-bundesrat-nimmt-stellung.html
12.10.2022
Verfahrensrecht

DAC7-Betriebsprüfungsreform: Bundesrat nimmt Stellung

Der Bundesrat hat am 07.10.2022 zum Gesetz zur nationalen gesetzlichen Umsetzung der DAC7-EU-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts Stellung genommen und dabei auch einen konkreten Vorschlag zur Modernisierung der Betriebsprüfung gemacht. 

Hintergrund

Mit dem Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) für ein „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Die Finanzbehörden sollen über die EU-weite Meldepflicht für digitale Plattformen einen besseren Zugang zu Informationen erlangen, die für eine gleichmäßige und gesetzliche Besteuerung, insbesondere von Einkünften, die unter Verwendung digitaler Plattformen erzielt werden, erforderlich sind. Die Grundlagen für eine intensive und effiziente Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern sollen verbessert werden. Außerdem sollen die steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Außenprüfungen, punktuell modernisiert werden.

Zum Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 07.10.2022 Stellung genommen. Dabei hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die folgenden Punkte aufgegriffen. 

Stellungnahme

Umsetzung DAC 7 - Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

  • Der Bundesrat schlägt eine konkrete Frist vor, bis zu der das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die entgegengenommenen Informationen zu meldepflichtigen Anbietern auch an die Landesfinanzbehörden weitergibt. Die Informationen sollten spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres weitergeleitet sein.
  • Die Option eines pauschalen Verzichtes auf die manuelle Auswertung nicht maschinell zuordenbarer Mitteilungen soll gestrichen werden.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

  • Der Bundesrat fordert die Schaffung einer Rechtsgrundlage im nationalen Verfahrensrecht, um die Betriebsprüfung grenzüberschreitender Sachverhalte zu modernisieren, effizienter zu gestalten und zu beschleunigen.
  • Die Stellungnahme enthält mit dem Vorschlag für einen § 38 EGAO-E eine konkrete Gesetzesformulierung nach der es qualifizierten Unternehmen erlaubt werden soll, Prüfungserleichterungen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit des Steuerkontrollsystem bereits im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde und kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko festgestellt wurde. Diese Änderung soll als „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ bezeichnet auf den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 beschränkt werden. Mehr dazu in den Deloitte Tax-News zur gleichlautenden Formulierungshilfe des Bundesregierung. 

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme vom 07.10.2022, BR-Drs. 409/22 (B)

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