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15.01.2013
Verfahrensrecht

BMF: Neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum 01.01.2013

Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 gelten ab dem 01.01.2013 neue Abgrenzungsmerkmale. Dabei wurde eine Vielzahl der Grenzwerte im Vergleich zu den geltenden Merkmalen erhöht.

Hintergrund

Nach § 3 BpO werden Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe eigenordnet. Die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen für jeden Prüfungsturnus festgelegt.

BMF-Schreiben

Mit Schreiben vom 22.06.2012 wurden die für den 21. Prüfungsturnus geltenden einheitlichen Abgrenzungsmerkmale veröffentlicht.

Die Betriebsmerkmale für Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe, Freie Berufe und andere Leistungsbetriebe bemessen sich nach den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn und wurden allesamt – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – erhöht.
Die Größenklasse von Kreditinstituten bemisst sich nach dem Aktivvermögen oder dem steuerlichen Gewinn. Während das Abgrenzungsmerkmal für das Aktivvermögen erhöht wurde, wurde die Grenze des steuerlichen Gewinns herabgesetzt. Gleiches gilt für die Betriebsmerkmale für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe; sowohl die Grenze für den Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen als auch für den steuerlichen Gewinn ist gesunken.

Wesentliche Einteilungsgruppen

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 21. Prüfungsturnus ab 01.01.2013

Betriebsmerkmale in Euro Großbetrieb Mittelbetrieb Kleinbetrieb
- Handelsbetriebe -      
Umsatzerlöse 7.3000.000 900.000 170.000
steuerlicher Gewinn über 280.000 56.000 36.000
- Fertigungsbetriebe -      
Umsatzerlöse 4.300.000 510.000 170.000
steuerlicher Gewinn über 250.000 56.000 36.000
- Freie Berufe -      
Umsatzerlöse 4.700.000 830.000 170.000
steuerlicher Gewinn über 580.000 130.000 36.000
- Andere Leistungsbetriebe -      
Umsatzerlöse 5.600.000 760.000 170.000
steuerlicher Gewinn über 330.000 63.000 36.000
- Kreditinstitute -      
Aktivvermögen 140.000.000 35.000.000 11.000.000
steuerlicher Gewinn über 560.000 190.000 46.000
- Versicherungsunternehmen Pensionskassen -      
Jahresprämieneinnahmen über 30.000.000 5.000.000 1.800.000
- Unterstützungskassen -      
    alle
- Land-und forstwirtschaftliche Betriebe -      
Wirtschaftswert der selbst-bewirtschafteten Fläche 230.000 105.000 47.000
steuerlicher Gewinn über 125.000 65.000 36.000
- bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände -      
Summe der Einnahmen   über 6.000.000  

Die neuen Abgrenzungsmerkmale sind nach Aufstellung der Betriebskartei ab dem 01.01.2013 anzuwenden.
Darüber hinaus wird auf die Geltung des mit Schreiben vom 24.04.2012 veröffentlichten Verzeichnisses der Wirtschaftszweige und Gewerbekennzahlen hingewiesen, auf welches zum 01.05.2012 umzustellen war.

Betroffene Norm  
§ 3 BpO

Fundstelle  
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 22.06.2012, IV A 4 – S 1450/09/10001, BStBl I 2012, S. 689

Weitere Fundstellen
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 24.04.2012, IV A 4 – S 1451/07/10011, BStBl I 2012, S. 492

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