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URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/anzeigepflicht-von-steuergestaltung-bundesfinanzminister-fuer-meldung-ab-01072020.html
07.07.2020
Verfahrensrecht

Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: Bundesfinanzminister für Meldung ab 01.07.2020

Der Bundesfinanzminister hat sich nach Information einer BMF-Pressesprecherin ausdrücklich für einen Start der regelmäßigen Meldungen ab dem 01.07.2020 und damit gegen die Möglichkeit der Verschiebung ausgesprochen. Deutschland würde dann nicht von der in der am 24.06.2020 verabschiedeten EU-Richtlinie eingeräumten Möglichkeit der 6-monatigen Verschiebung Gebrauch machen.

Hintergrund

Mit dem Ziel der Bekämpfung von Steuermissbrauch und der Sicherstellung einer faireren Besteuerung in der EU hat die Europäische Kommission 2017 einen Richtlinienentwurf mit Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung vorgelegt (DAC6, siehe Deloitte Tax-News). Im Kern geht es dabei um die Meldepflicht und den Informationsaustausch unter den Mitgliedsstaaten von gewissen grenzüberschreitenden Steuerplanungsmodellen. Die Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Ende 2019 in nationales Recht umgesetzt (siehe Deloitte Tax-News).

Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störung des Arbeitsalltages der Bürger und Unternehmen könnte es ihnen vielfach nicht möglich sein, die bislang vorgesehenen Fristen der Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rahmen der DAC6-Richtlinie einzuhalten. Der ECOFIN reagierten am 24.06.2020, nach Vorlage eines Entwurfs durch die Kommission, mit der Verabschiedung einer Änderungsrichtlinie, die den einzelnen Mitgliedstaat die Möglichkeit der Verschiebung des Beginns der Meldung um 6 Monate einräumte (siehe Deloitte Tax-News). Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz hat das BMF nach § 33 Abs. 5 EGAO die Ermächtigung erhalten, nach Verkündung der EU-Richtlinie zur Verschiebung der Termine für die erstmalige Meldung, die nationalen Regelungen zeitnah an das geänderte Unionsrecht anzupassen (siehe Deloitte Tax-News).

Umsetzung in Deutschland

Nach ersten Hinweisen aus dem BMF, die für eine Verschiebung gesprochen haben, wurde am 06.07.2020 durch eine Sprecherin des BMF in der Bundespressekonferenz ausdrücklich mitgeteilt, dass sich der Bundesfinanzminister gegen eine Verschiebung und damit für einen Start der jeweiligen Meldepflichten wie derzeit im Gesetz vorgesehen, ausgesprochen hat.

Es ist davon auszugehen, dass das BMF-Schreiben (Entwurf siehe Deloitte Tax-News) kurzfristig final veröffentlicht wird. Dabei ist nach derzeitigem Stand auch nicht davon auszugehen, dass dieses Schreiben noch die in Rz. 276 des Entwurfs enthalteneÜbergangsregelung mit einer Nichtbeanstandung der Meldung bis zum 30.09.2020 vorsieht. Hier sind aber noch die finalen Bund-Länder-Gespräche abzuwarten. 

Das BZSt soll wohl auch schon ab Mitte Juli die ELMA5-Schnittstelle zur Verfügung stellen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Alexander Linn
Partner

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Tel.: +49 89 29036 8558

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