Nachdem das erste Gesetzgebungsverfahren zum StVereinfG 2013 aufgrund der Neuwahl des Bundestages nicht abgeschlossen wurde, haben nun einige Länder einen zweiten Anlauf gestartet. Sie wollen im Bundesrat die erneute Einbringung des Gesetzes beim Bundestag beantragen.
Aktuell: Der Bundesrat hat am 14.03.2014 die erneute Einbringung des Steuervereinfachungsgesetzes 2013 beim Bundestag beschlossen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 23.11.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (siehe Deloitte Tax-News). Nachdem die Bundesregierung wesentliche Teile des Gesetzesentwurfes in ihrer Stellungnahme vom 14.12.2012 abgelehnt hatte, wurde das Gesetzesvorhaben im Bundestag nicht mehr weiter aktiv verfolgt. Da die abschließende Beratung im Bundestag ausgeblieben fiel der Gesetzentwurf mit der Neuwahl des Bundestages im September 2013 der Diskontinuität anheim.
Die Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben mit Ihrem Antrag vom 06.03.2014 den Bundesrat um die erneute Einbringung des Entwurfes eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts (StVereinfG 2013-E) beim Deutschen Bundestag gebeten. Die Länder beantragen die Entscheidung über die Einbringung beim Bundestag in der Plenarsitzung am 14.03.2014 herbeizuführen.
Das StVereinfG 2013 beinhaltet u.a. die folgenden Punkte:
Bundesrat, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013), BR-Drs. 92/14
Bundesrat, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013), BR-Drs. 684/12, siehe Deloitte Tax-News
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