Deloitte Podcast: Steuerliche Förderung von F&E – Einführung der Forschungszulage ab dem 01.01.2020
Aktuell:
Hinweis: Die neue steuerliche Forschungszulage für Unternehmen in Deutschland wird im Rahmen eines Breakfast Seminars an den Standorten Hamburg, München, Berlin und Düsseldorf im November und Dezember 2019 vorgestellt. Mehr Informationen zur Veranstaltung
In ihrem am 07.02.2018 veröffentlichten Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD unter anderem vereinbart, eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einzuführen (siehe Deloitte Tax-News).
Im Frühsommer wurde dazu ein Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) veröffentlicht, aus dem die wichtigsten Eckpunkte für das neue Förderinstrument im Hinblick auf Anspruchsberechtigte, förderfähige Aufwendungen und Förderhöhe hervorgingen. Kontrovers diskutiert wurde der Entwurf in den vergangenen Monaten unter anderem im Hinblick auf die Auftragsforschung.
Am 07.11.2019 wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Der Regierungsentwurf von Juni 2019 wurde dabei an einigen Stellen noch überarbeitet, um Konformität mit dem europäischen Beihilferecht (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) zu gewährleisten. Zudem sollen nun auch Auftraggeber von Auftragsforschung ihre Kosten in einem bestimmten Umfang geltend machen können.
Noch ausstehend ist die detaillierte Ausgestaltung des administrativen Prozesses. Insbesondere ist derzeit noch nicht bekannt, wer die bescheinigende Stelle sein wird, die über die Förderfähigkeit der zu begünstigenden Vorhaben entscheidet. Diese soll im Rahmen einer Rechtsverordnung durch das BMBF bestimmt und beauftragt werden.
Das Gesetz enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen. Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind kursiv dargestellt:
Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss), Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG), BT-Drs.19/14875 (der Bundestag hat das Gesetz in der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet)
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Dr. Sebastian Lange
Director
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