Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) Stellung genommen. Der Bundesrat hat nur kleinere Anmerkungen.
Mit dem vom Bundeskabinett am 24.07.2025 verabschiedeten Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax News) soll entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben das Existenzminimum freigestellt werden. Ebenfalls an die Inflation angepasst werden sollten zur Eindämmung der Wirkung der kalten Progression – im Vorgriff auf den im Herbst erwarteten 6. Steuerprogressionsbericht – die Eckwerte des Einkommensteuertarifs. Darüber hinaus sollen weiter Wachstumsmaßnahmen umgesetzt werden.
Mit einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren (Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024) sollen darüber hinaus Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2024 angehoben werden.
Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zu beiden Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die folgenden wesentlichen Punkte aufgegriffen.
Einkommensteuergesetz
Abgabenordnung
Grunderwerbsteuergesetz
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Der Bundestag hat sich am 26.09.2024 in 1. Lesung mit beiden Gesetzgebungsverfahren beschäftigt. Es ist davon auszugehen, dass beide Gesetzgebungsverfahren zügig beraten werden. Mit der 2./3. Lesung im Bundestag wird bereits zum 18.10.2024 gerechnet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich abschließend am 22.11.2024 mit den Gesetzen befassen.
Bundesrat, Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs, BR-Drs. 373/24 (B)
Bundesrat, Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, BR-Drs. 375/24 (B)
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Dietmar Gegusch
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