Aktuell:
Der Bundestag hat am 24.09.2015 dem ehemals sog. Protokollerklärungsgesetz mit einigen Änderungen zugestimmt. Unter den Änderungen sind der neue Gesetzestitel „Steueränderungsgesetz 2015“, neue Regelungen für die Ermittlung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der GrESt, eine an EuGH-Vorgaben angepasste Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG sowie Erleichterungen bei der geplanten Besteuerung von Gegenleistungen in Einbringungsfällen.
Im Rahmen der Beschlussfassung des Bundesrates zum sogenannten Zollkodexgesetz hatte sich die Bundesregierung in einer zu Protokoll gegebenen Erklärung (vgl. BR-Plenarprotokoll der 929. Sitzung am 19.12.2014 S. 429, siehe Deloitte Tax-News ) verpflichtet, ausgewählte Bundesratsanliegen zum Zollkodexgesetz, die nicht im damaligen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wurden, in einem neuen Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen. Das Bundeskabinett hatte am 25.03.2015 hierfür den Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) verabschiedet.
Die 2./3. Lesung im Bundestag fand am 24.09.2015 statt. Das Plenum des Bundestages hat dabei das Gesetz in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung (siehe Beschlussempfehlung) angenommen. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 16.10.2015 vorgesehen.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält gegenüber dem Regierungsentwurf die folgenden wesentlichen Änderungen:
Weitere vorgesehene Änderungen sind:
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drs. 18/6094
Bundestag, Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 418/15
Alle Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren
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