Die Regierungsparteien haben sich am 03.09.2022 im Rahmen eines dritten Entlastungspaketes auf Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen verständigt. Unter den steuerlichen Maßnahmen sind neben dem bereits geplanten Abbau der Kalten Progression oder der Verlängerung der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auch der Beginn der nationalen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung als Finanzierungsmaßnahme enthalten.
Nach der Klausur des Bundeskabinetts Ende August auf Schloss Meseberg hat der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien am 03.09.2022 die in Meseberg bereits vorbesprochenen Maßnahmen in einem dritten Entlastungspaket "Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen" konkretisiert und ergänzt. Dabei sollen einige Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden.
Koalitionsausschuss, Ergebnisse vom 03.09.2022
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