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23.03.2016
Unternehmensteuer

KStR2015: Bundesrat stimmt Richtlinien zu

Die KStR2015 nehmen nach intensiver Diskussion auf der Ebene der Finanzverwaltung sowie der Verabschiedung der finalen Version der Richtlinien durch das Bundeskabinett im Februar 2016 nun auch die Hürde des Bundesrates.

Hintergrund

Mit den Körperschaftsteuer-Richtlinien sollen Zweifels- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung behandelt werden, damit die einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sichergestellt wird. Ferner sind zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Vereinfachungsgründen Anweisungen für das Verfahren in bestimmten Fällen enthalten.

Das BMF hatte am 18.05.2015 einen Entwurf für die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 zur Verbandsanhörung veröffentlich (siehe Deloitte Tax-News). Nach intensiver Diskussion wurde am 03.02.2016 die finale Version der Richtlinien vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundesrat zur Beschlussfassung weitergeleitet. Dieser hat in seiner Sitzung am 18.03.2016 seine Zustimmung erteilt.

Richtlinien

Die Änderungen der finalen Fassung der KStR2015 gegenüber dem Entwurf des BMF (siehe Deloitte Tax-News sind überwiegend redaktioneller Natur.

Die wohl wichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf ist der Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Regelung zur Drittlandsverschmelzung in R 12 KStR-E 2015. Die Voraussetzung einer beschränkten Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft für die Steuerneutralität bei diesen Drittlandsverschmelzungen ist in der Richtlinie nicht mehr vorgesehen. Jedoch ist auch keine Klarstellung enthalten, dass diese inländische beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträger nicht erforderlich ist.

Anwendung

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2015 an.

Mit den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 werden die Richtlinien aus dem Jahr 2004 ersetzt (KStR 2004 vom 13.12.2004, BStBl. Sondernummer 2 2004)

Fundstellen

Bundesrat, Beschluss vom 18.03.2016, BR Drs. 76/16 (B) 
Bundesregierung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 - KStR 2015), BR Drs. 76/16

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