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16.02.2018
Unternehmensteuer

Koalitionsvertrag: Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

 In ihrem am 07.02.2018 veröffentlichten Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD unter anderem vereinbart, eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einzuführen. Wie könnte dieses Vorhaben umgesetzt werden?

Hintergrund

 In ihrem am 07.02.2018 veröffentlichten Koalitionsvertrag (ausführlich zum Vertrag siehe Deloitte Tax-News) haben CDU/CSU und SPD unter anderem vereinbart, eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einzuführen.

Steuerliche Forschungsförderung im Koalitionsvertrag

 In den Zeilen 2669 ff. heißt es: „Wir wollen insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Die Projektförderung für die kleinen und mittleren Unternehmen bleibt davon unbenommen.“ Die Umsetzung dieses Vorhabens wäre ein großer Schritt für Deutschland, das als einzige europäische Industrienation Forschung noch nicht über steuerliche Anreize fördert.

Die Ausgestaltung ist bis jetzt noch unklar, Leitlinien könnten sich aber aus einem Bundesratsantrag der Länder Bayern, NRW und Niedersachsen aus Mai 2016 (BR-Drs. 227/16) ergeben:

  • Gefördert werden sollten Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. Die Vorhaben müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
  • Förderbegünstigte sind alle KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Analog ist auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten denkbar (Eine entsprechende Erweiterung der KMU-Definition auf EU-Ebene wird im Koalitionsvertrag angestrebt).
  • Der Fördersatz sollte 10 Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolöhne) betragen (hier geht der Entwurf des Koalitionsvertrags weiter und nimmt auch Aufträge dazu).
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Forschungsprämie bzw. Steuergutschrift, die mit der Jahresveranlagung des Unternehmens / des Unternehmers (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) ausgezahlt wird (ggf. auch Erstattung).
  • Die Beratung der Antragsteller und die Prüfung der Förderanträge sollten durch externe Technologieexperten erfolgen. Die externen Technologieexperten beurteilen und bescheinigen die inhaltliche Qualität der FuE-Personaltätigkeit. Die Finanzämter erteilen die Bescheide. Eine Nachweiskontrolle erfolgt im Rahmen von Betriebsprüfungen.
  • Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollten standardisierte, online gestützte Antragsverfahren gewählt werden.
  • Eine Doppelförderung durch Forschungsprämie und projektorientierter FuE-Förderung muss ausgeschlossen werden.

Sobald weiter Informationen über eine genaue Ausgestaltung vorliegen, werden wir wieder informieren.

Überblick über die steuerrechtlichen Inhalte des Koaltionsvertrages in den Deloitte Tax-News

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