Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket im Volumen von 130 Mrd. Euro geeinigt. Dieses Paket enthält auch einige steuerrelevante Maßnahmen, wie die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes, einen verbesserten steuerlichen Verlustrücktrag, die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA oder die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie wurden bereits in allen zentralen Politikbereichen, insbesondere der Steuerpolitik, Maßnahmen umgesetzt, um eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigungen gewährleisten zu können (siehe z.B. Corona-Steuerhilfegesetz in Deloitte Tax-News).
Mit dem Blick nach vorne soll mit einem Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket ein aktiv gestalteter innovativer Modernisierungsschub erzeugt werden. Darüber hinaus sollen bestehende Defizite entschlossen beseitigt werden. Nach den Vorstellungen der Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD soll Deutschland wieder schnell auf einen nachhaltigen Wachstumspfad gebracht werden. Das am 03.06.2020 vom Koalitionsausschuss verabschiedete Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket enthält eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die im Folgenden vorgestellt werden.
Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken
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