Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/investmentsteuergesetz-2018-handlungsbedarf-bei-spezial-investmentfonds.html
21.06.2017
Unternehmensteuer

Investmentsteuergesetz 2018: Handlungsbedarf bei Spezial-Investmentfonds

 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität des investmentsteuerrechtlichen Anlegerreportings in Folge der Reform der Investmentbesteuerung sind neue technologische Lösungen sinnvoll. Darüber hinaus erwarten die Anleger elektronische Reports, die sie in ihre Systeme einbinden können.

Hintergrund

 Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.07.2016 (siehe Deloitte Tax-News) wird unter anderem die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds mit Wirkung ab dem 01.01.2018 grundlegend neu geregelt. Insbesondere die Komplexität im Hinblick auf die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eines Spezial-Investmentfonds erhöht sich hierbei signifikant.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Wegfall des Ertragsausgleichsverfahrens für investmentsteuerrechtliche Zwecke, soweit die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge betroffen sind. Dem Anleger werden die Einnahmen und Werbungskosten des Spezial-Investmentfonds stattdessen besitzzeitanteilig zugerechnet, so dass für jeden Anleger individuell zu ermitteln ist, in welchen Zeiträumen er in welchem Umfang investiert war und welche Einnahmen und Werbungskosten hierbei entstanden sind. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass sich die Ausschüttung eines Spezial-Investmentfonds für die verschiedenen Anleger aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt.

Auswirkungen auf die IT-Landschaft

 Aufgrund dieser grundlegenden systematischen Änderung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird es jedenfalls bei einem Spezial-Investmentfond mit mehr als einem Anleger nicht ausreichen, die derzeit bestehenden Systeme und Berechnungshilfen fortzuführen. Insbesondere Eigenentwicklungen in Form von Excel-Lösungen werden an ihre Grenzen stoßen. Vielmehr bedarf es einer systemseitigen IT-Applikation, welche die neuen gesetzlichen Anforderungen präzise abbildet und den Ansprüchen der Anleger im Hinblick auf eine transparente und zuverlässige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gerecht wird. Darüber hinaus erwarten Anleger in zunehmendem Maß die flexible Integration spezifischer Reports.

Kooperation zwischen Deloitte und FACT

 FACT bietet bereits seit 1996 Softwarelösungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen an. Für das investmentsteuerrechtliche Anlegerreporting ist mit FLEXTAX eine flexible, automatisierte und revisionssichere IT-Lösung verfügbar, die FACT und Deloitte permanent gemeinsam weiterentwickeln, um die Anforderungen des Gesetzgebers sowie der Finanzverwaltung stets optimal abzubilden. FACT ist Teil der Software AG, einem der Weltmarktführer für Softwarelösungen für Unternehmen und verbundene Dienstleistungen.

Fundstelle

 Bundesrat, Beschluss zum Investmentsteuerreformgesetz, BR-Drs. 320/16 (B)
Bundestag, Gesetzesbeschluss zum Investmentsteuerreformgesetz, BR-Drs.320/16, siehe Deloitte Tax-News

Alle Beiträge zum Thema Investmentbesteuerung

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.