Am 01.06.2016 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung des Country by Country Reportings (BEPS-Aktionsplan) vorgelegt. Der Entwurf enthält darüber hinaus einige Gesetzesänderungen, mit denen auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert wird. Dies betrifft unter anderem die gewerbesteuerliche Organschaft und die Gewerbesteuer auf Hinzurechnungsbeträge im Sinne des AStG oder die Auslegung des Fremdvergleichsmaßstabs bei der Anwendung von DBA.
Am 01.06.2016 wurde der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen“ veröffentlicht. Die Verbände können bis zum 17.06.2016 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wird nach der Sommerpause starten und dürfte auch im 2. Halbjahr 2016 abgeschlossen werden.
Neben den Regelungen zur Umsetzung der jüngsten Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie (ausführlich siehe Deloitte Tax-News) sind vor allem die rechtsprechungsbrechenden Änderungen des AStG und des GewStG sowie Änderungen des EStG von Relevanz:
Mit Ausnahme der Änderungen zum Country-by-Country Reporting (s.o.), sind die Regelungen grundsätzlich ab dem Veranlagungs-/Erhebungszeitraum 2017 anzuwenden.
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