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20.12.2016
Unternehmensteuer

Erstes BEPS-Umsetzungsgesetz: Bundesrat stimmt Gesetz zu

Aktuell: verkündet am 23.12.2016 im BGBl. I 2016 S. 3000

Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem ersten BEPS-Umsetzungsgesetz zugestimmt und im Zuge dessen eine Entschließung zu zukünftigen Maßnahmen gefasst.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Der Regierungsentwurf enthält neben der Umsetzung eines Teils des BEPS-Aktionsplans einige Gesetzesänderungen, mit denen auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert wird.

Am 23.09.2016 hat der Bundesrat dann im Rahmen seiner Sitzung seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News) und eine Vielzahl von Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen. Eine Vielzahl dieser Vorschläge hat der Bundestag dann bei der Verabschiedung des ersten BEPS-Umsetzungsgesetzes am 01.12.2016 aufgegriffen und darüber hinaus ein familienpolitisches Maßnahmenpaket in den Gesetzesbeschluss einfließen lassen (siehe Deloitte Tax-News).

Zustimmung Bundesrat und Entschließung

Der Bundesrat hat dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz am 16.12.2016 zugestimmt. Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner zusammen mit der Zustimmung verabschiedeten Entschließung unter anderem folgende Punkte aufgegriffen:

  • Nach den mit dem ersten BEPS-Umsetzungsgesetz umgesetzten Maßnahmen hält der Bundesrat weitere Initiativen für dringend erforderlich, um die verschiedenen, teilweise abstrakt formulierten Einzelvorhaben im Rahmen des BEPS-Aktionsplans in konkrete Gesetzesvorhaben zu überführen und im nationalen Steuerrecht umzusetzen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die begonnenen Arbeiten zügig fortzusetzen und mit den Ländern mit der Erarbeitung von Regelungen zur Umsetzung auch der übrigen BEPS-Aktionspunkte im deutschen Steuerrecht zu beginnen, damit entsprechende Neuregelungen schnellstmöglich in Kraft treten können.
  • Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, bereits bis Herbst 2015 gemeinsam mit den Ländern die Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb zu überarbeiten sowie ergänzende Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken zu erarbeiten. Die mittlerweile im ECOFIN beschlossene Richtlinie des Rates vom 12.07.2016 (sog. Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD, siehe Deloitte Tax-News) bietet nach Ansicht des Bundesrates hierfür den geeigneten Rahmen, um die entsprechenden nationalen Regelungen anzupassen.
  • Die nach der Aufforderung des Bundesrats vom Mai 2014 mittlerweile aufgenommenen Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen sollten zügig zum Abschluss gebracht werden. Noch in dieser Legislaturperiode sollten die Regelungen für eine effiziente gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen verabschiedet werden.
  • Der von der Bundesregierung im Dezember 2014 zugesagte Gesetzesentwurf, der die Möglichkeit der doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften (so genannte "weiße Einkünfte") beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben ("Double Dip") unmöglich machen sollte, sollte umgehend erarbeitet werden. Gemeinsam mit den Ländern sollten umfassende gesetzgeberische Maßnahmen zur möglichst vollständigen Beseitigung unversteuerter Einkünfte bzw. eines doppelten Betriebsausgabenabzugs durch hybride Gestaltungen vorbereitet werden.
  • Die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen sollte international langfristig abgeschafft werden. Die internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, der die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, sei ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung dieser Einkünfte. Wegen der langen Übergangsfristen bis zum Jahr 2021 und berechtigter Zweifel, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken, sei es erforderlich, nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats zu ergreifen, die sowohl verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch EU-rechtskonform sind. Die bereits aufgenommenen Arbeiten auf Bund-Länder-Ebene sollten zügig fortgesetzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode zu einem beschlussfähigen Ergebnis als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen zu gelangen. Zudem sollte die Bundesregierung weiter konsequent auf eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie hinwirken, um eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen zu ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung unterliegt.

Anmerkung

Eine Entschließung des Bundesrates ist eine Willensbekundung und führt zu keiner rechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung, diese Forderung des Bundesrates umzusetzen.

Fundstelle

Bundesrat, Beschluss vom 16.12.2016, BR-Drs. 717/16 (B)

Alle Beiträge zum ersten BEPS-Umsetzungsgesetz

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