Aktuell: verkündet am 23.12.2016 im BGBl. I 2016 S. 3000
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem ersten BEPS-Umsetzungsgesetz zugestimmt und im Zuge dessen eine Entschließung zu zukünftigen Maßnahmen gefasst.
Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Der Regierungsentwurf enthält neben der Umsetzung eines Teils des BEPS-Aktionsplans einige Gesetzesänderungen, mit denen auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert wird.
Am 23.09.2016 hat der Bundesrat dann im Rahmen seiner Sitzung seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News) und eine Vielzahl von Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen. Eine Vielzahl dieser Vorschläge hat der Bundestag dann bei der Verabschiedung des ersten BEPS-Umsetzungsgesetzes am 01.12.2016 aufgegriffen und darüber hinaus ein familienpolitisches Maßnahmenpaket in den Gesetzesbeschluss einfließen lassen (siehe Deloitte Tax-News).
Der Bundesrat hat dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz am 16.12.2016 zugestimmt. Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner zusammen mit der Zustimmung verabschiedeten Entschließung unter anderem folgende Punkte aufgegriffen:
Eine Entschließung des Bundesrates ist eine Willensbekundung und führt zu keiner rechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung, diese Forderung des Bundesrates umzusetzen.
Bundesrat, Beschluss vom 16.12.2016, BR-Drs. 717/16 (B)
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |