Um die Coronavirus-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen soweit wie möglich einzudämmen, haben die Bundes- und Landesregierungen verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme für Firmen aller Größen und Industrien auf den Weg gebracht. Dabei greifen die einzelnen Maßnahmen teilweise ineinander.
Das Coronavirus bringt das öffentliche Leben in Deutschland zurzeit fast zum kompletten Stillstand und stellt unser Land vor einzigartige gesellschaftliche und ökonomische Herausforderungen. Großkonzerne, klein- und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups spüren die Auswirkungen der momentanen Krise durch schwindende Aufträge und unterbrochene Lieferketten. Um die wirtschaftlichen Schäden dieser Krise für Unternehmen soweit wie möglich einzudämmen, haben die Bundes- und Landesregierungen verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme für Firmen aller Größen und Industrien auf den Weg gebracht, deren genaue Ausgestaltung und finanzielles Volumen noch vom Bundesrat (Sondersitzung am 27.03.2020) zugestimmt werden muss.
Wirtschaftsstabilisierungsfond
Der Wirtschaftsstabilisierungsfond enthält Wirtschaftshilfen für Unternehmen in Höhe von 600 Milliarden Euro. Hiervon sollen 400 Milliarden Euro für Kreditgarantien für Unternehmen, 100 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie weitere 100 Milliarden Euro für Refinanzierungskredite für die KfW-Sonderprogramme verwendet werden. Zusätzlich werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Freiberufler mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro als Einmalzahlungen für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro bzw. bis zu 15.000 Euro bereitgestellt.
Bundesförderung - KfW Sonderprogramme 2020
Für das KfW-Sonderprogramm 2020, das am Montag, den 23.03.2020, von der EU-Kommission gebilligt wurde und seitdem von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, wurden zwei bestehende KfW-Förderprogramme (KfW-Unternehmerkredite 037/047 und den ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076) erweitert und ein neues Förderprogramm, 855 KfW-Direktbeteiligung zur Konsortialfinanzierung initiiert. Die Kredite müssen über die zuständige Hausbank beantragt werden und können unter bestimmten Bedingungen mit anderen Fördermittelprogrammen kombiniert werden. Zurzeit übernehmen die Hausbanken die Risikoprüfungen bei Krediten von unter 3 Millionen Euro, und die KfW-Bank führt beschleunigte Risikoprüfungen innerhalb von fünf Tagen für Kredite unter 10 Millionen Euro in einem „Fast-Track-Verfahren“ durch.
Die KfW-Unternehmenskredite bieten großen Unternehmen (037) und klein- und mittelständischen Unternehmen (047), die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind, Kredite für Investitionen und Betriebsmittel an. Dabei übernimmt die KfW-Bank für große Unternehmen bis zu 80% und für KMUs bis zu 90% der Kreditrisiken.
Der ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) ermöglicht es großen Unternehmen (075) und KMUs (076), die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind, sich auf Kredite für Investitionen und Betriebsmittel zu bewerben. Große Unternehmen (073) und KMUs (074), die seit weniger als drei Jahren operieren, haben darüber hinaus Anspruch auf Kredite aus dem ERP-Gründerkredit Programm.
Im Rahmen des KfW-Programms Direktbeteiligung zur Konsortialfinanzierung (855) beteiligt sich die KfW-Bank an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Dabei werden bis zu 80% des Risikos der Hausbanken und maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung von der KfW-Bank übernommen.
Landesförderprogramme
Zusätzlich zu dem KfW-Sonderprogramm 2020 bieten ländereigene Bürgschaftsbanken zwei Ausfallbürgschaftsprogramme an. KMUs und Freiberuflern aller Branchen werden Ausfallbürgschaften für Investitionen und Betriebsmittel von bis zu 2,5 Millionen Euro, Expressbürgschaften von bis zu 500.000 Euro bei einer Bürgschaftsquote von bis zu 80% zur Verfügung gestellt. Das Großbürgerschaftsprogramm bietet Ausfallbürgschaften von bis zu 50 Millionen Euro und eine Bürgerschaftsquote von bis zu 80% für große Unternehmen. Beide Bürgschaftshilfen können über die jeweilige Hausbank beantragt werden und sind mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Zusätzlich zu bundesweiten Förderprogrammen stellen die einzelnen Bundesländer zusätzliche finanzielle Unterstützung in verschiedenen neu eingeführten Förderprogrammen zur Verfügung. Lediglich Rheinland-Pfalz und Hessen haben bisher noch keine eigenen zusätzlichen Maßnahmen verkündet und setzen bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 auf die bestehenden Förderprogramme der Landesbanken.
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