Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/covid-19-bmf-entwurf-fuer-ein-corona-steuerhilfegesetz.html
06.05.2020
Unternehmensteuer

COVID-19: Regierungsentwurf für ein Corona-Steuerhilfegesetz

 Aktuell:

  • Der Bundestag hat am 15.05.2020 in erster Lesung einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beraten. Dieser Weg über einen gleichlautenden Fraktionsentwurfes dient der Verfahrensbeschleunigung. Im weiteren Verfahren werden die der Regierungsentwurf und der Fraktionsentwurf zusammen geführt.
  • Der Bundesrat hat am 15.05.2020 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet. BR-Drs 221/20 (B)

Das Bundeskabinett hat am 06.05.2020 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) verabschiedet. Enthalten sind die Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie, die Steuerbefreiung für Teile der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung des § 2b UStG. 

Hintergrund

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie werden in allen zentralen Politikbereichen, insbesondere der Steuerpolitik, Maßnahmen erarbeitet, um eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigungen gewährleisten zu können.

Um die Liquidität der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zu verbessern und steuerliche Entlastungen zu ermöglichen, plant die Koalition ein Corona-Steuerhilfegesetz. Neben den bereits vom BMF veröffentlichen Soforthilfemaßnahmen im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer (siehe Deloitte-Tax-News) sowie den veröffentlichten Maßnahmen im Bereich Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (siehe Deloitte-Tax-News) und den Indirekten Steuern (siehe Deloitte-Tax-News) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) in den Bereichen der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer verabschiedet.

Regelungen im Entwurf

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sollen folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden:

Umsatzsteuer: Senkung des Steuersatzes für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken in der Gastronomie soll ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % gesenkt werden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 neu UStG-E).

Umsatzsteuer: Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG

Die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG (Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ausführliche Erläuterung in Tax on Air Podcast Episode #5 https://soundcloud.com/user-281730701/episode-5-die-neuregelung-des-2b-ustg) in § 27 Abs. 22 UStG soll auf Grund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert werden. (§ 27 Abs. 22a UStG-E).

Einkommensteuer: Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis zu 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches steuerfrei gestellt werden. (§ 3 Nr. 28a neu EStG-E). 

Die Steuerbefreiung ist auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen und vor dem 01.01.2021 enden, geleistet werden.

UmwStG: Rückwirkungszeiträume

Die steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG sollen vorübergehend von 8 auf 12 Monate verlängert werden, um einen Gleichlauf mit der Verlängerung des Rückwirkungszeitraums in § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz, siehe Deloitte Tax-News) zu erzielen.

Fundstelle

Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)

Weitere Beiträge

Alle Beiträge in den Deloitte Tax-News zum Thema Covid-19

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.