Der Bundestag hat am 25.10.2012 ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts verabschiedet. Gegenüber den im Entwurf der Regierungsfraktionen bereits enthaltenen Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft sowie zum steuerlichen Reisekostenrecht gab es im beschlossenen Gesetz einige Änderungen.
Hintergrund
Am 27.09.2012 wurde der Entwurf der Regierungsfraktionen für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in 1. Lesung im Bundestag beraten. Dem schloss sich eine intensive Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages an. Der Finanzausschuss hat am Ende seiner Beratungen dem Plenum des Bundestages Änderungsvorschläge vorgelegt, die vom Bundestag im Rahmen des Gesetzesbeschlusses vom 25.10.2012 auch übernommen wurden. Im parlamentarischen Verfahren folgt nun die Beratung des Bundesrates, die für den 23.11.2012 vorgesehen ist. Bereits am 08.11.2012 könnte das Gesetz auf der Tagesordnung des Finanzausschusses des Bundesrates stehen. Hier werden erste deutliche Hinweis erwartet, wie der Bundesrat sich voraussichtlicht entscheiden wird. Es gibt Signale, die auf die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens hindeuten.
Vorgesehene gesetzliche Änderungen
Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen kurz dargestellt. Dabei sind die Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Regierungsfraktionen in den Gesetzesbeschluss übernommen wurden, kursiv gekennzeichnet.
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, 25.10.2012, BR-Drs. 633/12
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Bundestag vom 24.10.2012, BT-Drs. 17/11180
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, BT-Drs. 17/10774, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
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