Aktuell:
Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes verabschiedet und damit nach langem Hin und Her das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet. Gegenüber dem Referentenentwurf gab es im Wesentlichen nur Änderungen hinsichtlich der zeitlichen Anwendung. Die Regelungen zur Beschränkung des Betriebsabgabenabzugs bei hybriden Gestaltungen (§ 4k EStG-E) sollen allerdings unverändert bereits im VZ 2020 zur Anwendung kommen.
Mit den beiden Richtlinien mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken hat der EU Ministerrat 2016 und 2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Vorgaben aus dem OECD-BEPS-Aktionsplan verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News zu ATAD I und ATAD II). Die Vorschriften der Richtlinie sollten zu einem großen Teil bis Ende 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Regelungen zur sogenannten Exit Tax sowie für Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen gilt eine Umsetzungsfrist bis Ende 2019. Aus deutscher Sicht gab es bei einigen Vorschriften keinen Änderungsbedarf des nationalen Rechts, da sie bereits so wie von der EU vorgeschlagen umgesetzt sind, wie beispielsweise der Zinsschranke.
Zur erforderlichen Umsetzung der Regelungen in nationales Recht hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 nach mehrfacher Verschiebung des Starts des Gesetzgebungsverfahrens den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) verabschiedet.
Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf Änderungen im Bereich des Einkommensteuergesetzes, des Außensteuergesetzes sowie der Abgabenordnung, die bereits im Rahmen des Referentenentwurfs vom Dezember 2019 (siehe Deloitte Tax-News https://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/atad-umsetzungsg-bmf-veroeffentlicht-kurzfristig-referentenentwurf.html) sowie in eigenen Beiträgen in den Deloitte Tax-News ausführlich dargestellt wurden.
Die wichtigsten Themen des Gesetzentwurfs werden daher im Folgenden nur stichpunktartig vorgestellt. Die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf sind kursiv dargestellt. Die wesentlichste Änderung besteht dabei in der zeitlichen Anwendung der Regelungen.
Besteuerungsinkongruenz (Hybride Gestaltungen)
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)
Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
Hinzurechnungsbesteuerung
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)
Verrechnungspreise
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)
In einem nächsten Schritt steht im Gesetzgebungsverfahren die Verabschiedung der Stellungnahme des Bundesrates an. Es ist mit Bezug auf das nahende Ende der Legislaturperiode davon auszugehen, dass parallel auch die Beratungen im Bundestag aufgenommen werden.
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes
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