Aktuell:
Die im Referentenentwurf des JStG2019 bereits vorgesehene Verschärfung der Grunderwerbsteuerregelungen für sogenannte Share Deals wurde in ein eigenes Gesetz und damit in ein vom JStG2019 getrenntes Gesetzgebungsverfahren ausgegliedert. Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt.
Am 08.05.2019 hatte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (siehe Deloitte Tax-News) veröffentlicht. Dieser Gesetzentwurf enthielt Regelungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer einzudämmen. Hierbei geht es insbesondere um die sogenannten Share Deals. Grundlage für die vorgeschlagenen Regelungen bildet ein Maßnahmenkatalog, den die Finanzministerkonferenz am 21.06.2018 verabschiedet hat (siehe Deloitte Tax-News).
Die Grunderwerbsteuerregelungen aus dem Referentenentwurf JStG2019 wurden in einen eigenen Gesetzentwurf überführt und am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet.
Gegenüber den Regelungen im Referentenentwurf JStG2019 (ausführliche Darstellung der Regelungen siehe Deloitte Tax-News) kommt es im Regierungsentwurf des Grunderwerbsteuer-Änderungsgesetzes nur zu geringen inhaltlichen Änderungen. Bei den Übergangsregelungen für Verpflichtungsgeschäfte ist es zu einer Änderung gekommen. Hier wird jetzt nicht mehr auf die Einbringung im Bundestag abgestellt. Im Regierungsentwurf ist ausschlaggebend das Datum der Zuleitung an den Bundesrat. Mit der Zuleitung an den Bundestag ist im Gesetzgebungsverfahren kurzfristig zu rechnen.
Die wesentlichen Änderungen (so bereits im Referentenentwurf JStG2019 enthalten) im Überblick:
Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
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