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05.03.2021
Unternehmensteuer

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz: Bundesrat verabschiedet Stellungnahme

 Aktuell:

  • Das AbzStEntModG wurde am 08.06.2021 im Bundesgesetzblatt​ verkündet und ist am 09.06.2021 in Kraft getreten.
  • Die Bundesregierung hat sich zur Stellungnahme des Bundesrates geäußert. Die Positionen der Bundesregierung sind unten zu den jeweiligen Vorschlägen des Bundesrates hinterlegt. Gegenäußerung der Bundesregierung BT-Drs. 19/27632 ab S. 129

 

​Mit einem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) soll unter anderem das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt grundlegend überarbeitet werden. Der Bundesrat hat am 05.03.2021 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet. Darin werden Änderungen und Ergänzungen zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung im Bereich der Verrechnungspreise vorgeschlagen. Weitere Themen sind unter anderem die Grenze der Sofortabschreibung oder die Verlängerung des Auszahlungszeitraums für den Corona-Bonus. 

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Ziel dieses Gesetzes soll es insbesondere sein, das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige, sowie den Steuerabzug zu verbessern. Auf diesem Weg soll die Anfälligkeit des Verfahrens für Missbrauch und Steuerhinterziehung bekämpft werden. Daneben sind Änderungen an der Anti-Treaty-Shopping Regelung des § 50d Abs. 3 EStG, eine Anpassung im Umwandlungssteuergesetz sowie die Neufassung oder Änderung von gesetzlichen Regelungen zu den Themenbereichen Preisanpassungsklausel, Gewinnabgrenzung und Verständigungsverfahren vorgesehen.

Der Bundesrat hat am 05.03.2021 zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Dabei wurden überwiegend zusätzliche Punkte aufgegriffen, die auch mit dem Gesetz geregelt werden sollen. 

Stellungnahme Bundesrat (mit Gegenäußerung Bundesregierung)

Die Stellungnahme des Bundesrates enthält konkrete Gesetzesformulierungen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten, aber auch eher allgemeine Prüfaufträge. Die Stellungnahme greift die folgenden wesentlichen Themen auf (die Position der Bundesregierung ist kursiv dargestellt):

  • Steuerfreie Abgabe von Schutzmasken von Arbeitgebern an Arbeitnehmer, auch dann, wenn es nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegt (§ 12 EStG) - Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. 
  • Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Corona-Bonus bis zum 31.12.2021 (§ 3 Nr. 11a EStG) - Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.
  • Regelungen zur Tonagebesteuerung (§ 5a EStG) - Die Bundesrgierung stimmt dem Vorschlag zu.
  • Anhebung der Grenze für eine Sofortabschreibung auf 1.000 Euro, die Poolabschreibung kann dann entfallen (§ 6 EStG) - Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen.
  • Ausschluss der Dauerüberzahlerbescheinigung aus dem Katalog der eine Abstandnahme vom Steuerabzug begründenden Bescheinigungen (§ 44a EStG) - Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.
  • Einbeziehung von Netzwerkgesellschaften und deren Organisationseinheiten in die Definition des Begriffs der nahestehenden Person (§ 1 AStG) - Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte nach.
  • Engere Fassung der Öffnungsklausel zur Mediananpassung im Verrechnungspreisbereich (§ 1 Abs. 3a – neu – AStG-E) - Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • Konkretisierung des allgemeinen Fremdvergleichsgrundsatzes für Finanzierungsfragen (§ 1 Abs. 3d, 3e – neu – AStG-E) - Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei der jährlichen Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung soll analog zur Umsatzsteuer-Voranmeldung nur vom Ermessen der Finanzverwaltung abhängen (§ 152 AO) - Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • ​Umfangreiche redaktionelle Änderungen und Klarstellungen  

 

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates und leitet die Bundesratsstellungnahme zusammen mit der Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Der Bundestag beginnt dann mit den Beratungen.

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme vom 05.03.2021, BR-Drs. 50/21 (B)  

Weitere Fundstelle

Bundesrat, Beschlussempfehlung von Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Stellungnahme  

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