Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz in die Verbandsanhörung gegeben. Mit dem Entwurf sollen unter anderem die Eckpunkte für einen Ausgleich der kalten Progression durch Anpassung des Einkommensteuertarifs 2025 und 2026, eine Steuerfreistellung des Existenzminimums durch Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags und die Überführung der Steuerklassen III und IV in das Faktorverfahren umgesetzt sowie die Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen eingeführt werden.
Das Bundesfinanzministerium hat am 10.07.2024 den Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) den Verbänden zur Stellungnahme zugeschickt. Mit dem Entwurf soll entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben das Existenzminimum freigestellt werden. Ebenfalls an die Inflation angepasst werden sollen zur Eindämmung der Wirkung der kalten Progression – im Vorgriff auf den im Herbst erwarteten 6. Steuerprogressionsbericht – die Eckwerte des Einkommensteuertarifs. Weitere inhaltliche Punkte ergeben sich aus offen Punkten aus dem Koalitionsvertrag.
Einkommensteuergesetz
Solidaritätszuschlaggesetz
Abgabenordnung
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Nach einer sehr kurz bemessenen Stellungnahmefrist für die Verbände (bis zum 17.07.2024) ist von einer zeitnahen Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf auszugehen.
Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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