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22.11.2013
Unternehmensteuer

2. AIFM-StAnpG: Stellungnahme Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Kabinettssitzung am 20.11.2013 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 08.11.2013 für das AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet und den Gesetzentwurf an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet.

Hintergrund

Sieben Bundesländer hatten am 24.10.2013 im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) eingebracht, nachdem das 1. AIFM-StAnpG mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen war. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf am 08.11.2013 einstimmig zu und leitete es an die Bundesregierung weiter.

Aktuelle Entwicklung

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Kabinettssitzung am 20.11.2013 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates verabschiedet und den Gesetzentwurf an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die Einführung des Kapitalanlagengesetzbuches im Sommer 2013 hat zur Folge, dass das Investmentsteuerrecht angepasst werden muss. Das AIFM-StAnpG dient auch dazu, die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikles in Deutschland zu ermöglichen. Zudem sollen mit dem Gesetzesentwurf die gesetzliche Grundlage für die nationale Umsetzung der Verpflichtungen aus dem FATCA-Abkommen geschaffen werden. Darüber hinaus enthält der erneute Anlauf des Gesetzgebungsverfahrens für ein AIFM-StAnpG Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen.

Aufgrund der aktuell noch laufenden Koalitionsverhandlungen und der damit fehlenden Konstituierung der Ausschüsse im Bundestag ist mit einem Verfahren mit Beratung im Finanzausschuss des Bundestages nicht mehr zu rechnen. Der Gesetzentwurf könnte jedoch im derzeit geplanten Hauptausschuss, der als Sondergremium für die Zeit bis zur Konstituierung der Ausschüsse im Gespräch ist, beraten werden. Möglich ist auch eine Beratung und Verabschiedung im Bundestagsplenum ohne Ausschussberatung an einem Tag. Als Termin hierfür stehen der 28.11.2013 und der 19.12.2013 zur Diskussion. Die abschließende Beratung im Bundesrat wäre in beiden Fällen gleich anschließend.

Fundstelle

Bundesrat, Gesetzentwurf vom 20.11.2013 inklusive Stellungnahme der Bundesregierung, BT-Drs.18/68

Alle Beiträge zum AIFM-Steueranpassungsgesetz

Hinweis: Die erste Lesung des Gesetzentwurfes steht auf der Tagesordnung des Bundestag am 28.11.2013.

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