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12.11.2013
Unternehmensteuer

2. AIFM-StAnpG: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf

Am 08.11.2013 hat der Bundesrat einstimmig einem Gesetzentwurf von 7 Bundesländern zugestimmt. Das Gesetz wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Noch vor Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

Hintergrund

Das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene 1. AIFM-StAnpG wurde im Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Es konnte nicht wie geplant zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss vor der Bundestagswahl am 22.09.2013 kommen. Das Gesetz war damit der Diskontinuität unterfallen.

Entwicklung

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten am 24.10.2013 im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz eingebracht. Am 08.11.2013 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf einstimmig zu. Der Gesetzentwurf wir nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn aufgrund der Eilbedürftigkeit innerhalb von 3 Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die Überlegungen zu einem Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren sehen wie folgt aus:
Die 1. Lesung des Bundestags könnte am 05./06.12.2013 und die 2./3. Lesung am 18.12.2013 stattfinden, wenn sich bis Ende November die Ausschüsse im Bundestag konstituiert haben (erfolgt voraussichtlich erst nachdem die personelle Zusammensetzung der Bundesregierung feststeht). Sollten sich die Ausschüsse erst später konstituieren, könnte eine 1., 2. und 3. Lesung am 18.12.2013 stattfinden. Es würde dann auf eine Ausschussüberweisung verzichtet. Den Verzicht müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bundestags-Mitglieder beschließen. Die abschließende Beratung im Bundesrat wäre dann in beiden Fällen am 19.12.2013.

Alle Beiträge zum AIFM-Steueranpassungsgesetz

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