Aktuell:
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude sollen private Investitionen in den freifinanzierten Wohnungsmarkt gefördert werden.
Das Bundeskabinett hat am 19.09.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Der Gesetzentwurf mit der vorgesehenen Sonderabschreibung ist Bestandteil der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive. Es sollen steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment geschaffen werden.
Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren wird der Bundesrat zum Regierungsentwurf Stellung nehmen.
Der Regierungsentwurf sieht die Aufnahme eines § 7b EStG-E in das Einkommensteuergesetz vor. Der neue Paragraf enthält die Regelungen für eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Die Sonderabschreibung soll wie folgt ausgestaltet sein:
Fördergegenstand
Förderung:
Voraussetzungen für den Fördergegenstand
Bemessungsgrundlage
Förderzeitraum
Verfahrensfragen
Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, BR-Drs. 470/18
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