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22.05.2014
Private Einkommensteuer

Weitere steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe

Mit seinem Beschluss vom 07.05.2013 hat das BVerfG die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Ehegattensplitting rückwirkend bis zum Jahr 2001 für verfassungswidrig erklärt. Mit Gesetz vom 15.07.2013 wurde bereits die Anwendbarkeit von Regelungen des EStG für Ehegatten und Ehen auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften ausgedehnt. Diese Anpassung wird jetzt fortgesetzt.

Hintergrund

Mit Gesetz vom 15.07.2014 wurde einer neuer Absatz 8 in § 2 EStG eingefügt. Dieser sieht vor, dass die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens wurde angekündigt, dass (ggf. notwendige) Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen seien. Der Referentenentwurf vom 13.03.2014 greift dieses Vorhaben auf.

13.03.2014: Referentenentwurf

Der Referentenentwurf sieht eine Änderung von 17 Gesetzen vor. Die Änderungen betreffen u.a. das Einkommensteuergesetz (EStG), die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), die Abgabenordnung (AO), das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) und das Bewertungsgesetz (BewG).

Die Gesetzesänderungen bestehen in den meisten Fällen in der schlichten Ergänzung der Worte „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerschaft“, wodurch der Anwendungsbereich der Vorschriften ausgedehnt wird.

Die Gesetzesänderungen sollen grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten; sie sind in der Regel für noch nicht bestandskräftige Fälle anzuwenden. Einzig die Änderungen des Bundesmeldegesetzes sollen erst zum 01.05.2015 in Kraft treten, da das selbst Bundesmeldegesetz ebenfalls erst am 01.05.2015 in Kraft tritt.

11.04.2014: Regierungsentwurf

Am 11.04.2014 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht. Der Regierungsentwurf entspricht in weiten Teilen dem Referentenentwurf vom 13.03.2014. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung sowie der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung hinzugekommen. Nicht mehr vorgesehen sind Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes, des Bundesmeldegesetzes und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung.

23.05.2014: Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat bittet darum zu prüfen, ob die Bezeichnungen „Lebenspartner“ und „Lebenspartnerschaften“ im Gesetzentwurf und den bereits bestehenden Regelungen zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gewährleisten, dass die betreffenden Vorschriften nur auf eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften (i.S.d. § 1 LPartG) anzuwenden sind.

Fundstelle

Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2014
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2014
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.03.2014

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