Hinweis: Bundesrat stimmte am 10.07.2015 dem Gesetz zu. Beschluss BR.-DRS 281/15 (B)
Der Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Mit dem Beschluss des Bundestages wurden in das Gesetz eine Anpassung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sowie ab 2016 eine Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsrate (Maßnahme gegen kalte Progression) aufgenommen. Erleichterungen sind im Lohnsteuerabzugsverfahren vorgesehen.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle 2 Jahre einen Existenzminimumbericht vorzulegen. Der letzte, am 30.01.2015 vorgelegte Bericht (10. Ausgabe) kam zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim Kinderfreibetrag Erhöhungsbedarf besteht. Eine entsprechende Anpassung des Einkommensteuergesetzes soll mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags erfolgen.
Im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss des Bundestages wurden darüber hinaus die Themen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie Maßnahmen gegen die kalte Progression mit aufgegriffen.
Der Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz in der vom Finanzausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Die 2. Beratung im Bundesrat ist für den 10.07.2015 vorgesehen.
Gegenüber dem Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) wurden insbesondere die folgenden Ergänzungen und Änderungen umgesetzt:
Bundestag, Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 281/15
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, BT-Drs. 18/5244
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anhebung
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