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28.10.2022
Private Einkommensteuer

JStG 2022: Bundesrat nimmt Stellung

Aktuell:

  •  Die Bundesregierung hat am 02.11.2022 die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates im Kabintte beschlossen. Die Kommentare der Bundesregierung unten in kursiv

​Der Bundesrat hat am 28.10.2022 zum Jahressteuergesetz 2022 Stellung genommen. Dabei befasste er sich unter anderem mit der Arbeitszimmerpauschale, der Bildung von RAP's, der Grenze für GWG'S oder der tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA.

Hintergrund

Mit dem Gesetzentwurf (siehe Deloitte Tax-News) verfolgt die Bundesregierung unter anderem die folgenden Ziele: das deutsche Steuerrecht durch Änderungen an die weitere Digitalisierung anzupassen, eine Verfahrensvereinfachung zu erzielen, für Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit zu sorgen sowie den Koalitionsvertrag weiter umzusetzen. Zudem seien auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH notwendig. Weiter bestehe ein redaktioneller und technischer Regelungsbedarf, der Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen umfassen soll.

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 zum Regierungsentwurf Stellung genommen und ist dabei auf die folgenden wesentlichen Punkte eingegangen. 

Stellungnahme

  • Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer: Der Bundesrat schlägt eine monatliche Betrachtung hinsichtlich der Anwendung der Aufwandspauschale für den Fall vor, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Danach soll für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Arbeitszimmerpauschale von 1.248 Euro (im Regierungsentwurf 1.250 Euro) nicht vorliegen, diese um ein Zwölftel ermäßigt werden. Drüber hinaus bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine ergänzende Regelung aufzunehmen ist, für den Fall, in denen das häusliche Arbeitszimmer durch mehrere Personen genutzt wird.
    Bundesregierung: wird Vorschlag prüfen
  • Wahlrecht bei Ansatz von RAP für kleine Beträge: Der BFH hat in einem Urteil (X R 34/19, siehe Deloitte Tax-News) den bisher auch im Steuerrecht beim Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens (RAP, im Urteilsfall für einen aktiven) angewandten Grundsatz der Wesentlichkeit mangels gesetzlicher Grundlage als nicht richtig angesehen. Die Bestimmung einer Wesentlichkeitsgrenze soll nun nach den Vorstellungen des Bundesrates durch einen Gesetzesvorschlag nachgeholt werden. Danach soll es ein Wahlrecht für den Ansatz des RAP bis zur GWG-Grenze geben. Das Wahlrecht soll nur einheitlich für alle aktiven und passiven RAP ausgeübt werden können.
    Bundesregierung: wird Vorschlag prüfen
  • Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG: Auf ein weiteres BFH Urteil (XI R 43/20, siehe Deloitte Tax-News) soll nach dem Vorschlag des Bundesrates mit einer Ergänzung in § 6 Abs. 5 EStG reagiert werden. Es soll der Beanstandung des BFH Rechnung getragen und die fehlende Rechtsgrundlage für das Vorliegen eines Sperrfristverstoßes bei Veräußerung eines (Teil-) Mitunternehmeranteils geschaffen werden. Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils soll danach auch anzunehmen sein, wenn ein Mitunternehmer nicht seinen gesamten Mitunternehmeranteil, sondern nur einen Teil dieses Anteils veräußert. Darüber hinaus soll die Unklarheit, die sich aus der unabgestimmten Rechtslage hinsichtlich der Beurteilung der Körperschaftsteuerklausel zweier BFH Senate in den Urteilen IV R 36/18 (siehe Deloitte Tax-News) und XI R 43/20 ergibt, durch eine gesetzliche Klarstellung beseitigt werden.
    Bundesregierung: wird Vorschlag prüfen
  • Erfassungs- und Erklärungspflichten bei kleineren Photovoltaikanlagen: Der Bundesrat bitte zu prüfen, ob alle Potenziale zum Bürokratieabbau bei kleineren Photovoltaikanlagen genutzt wurden. Das soll insbesondere bei der Behandlung von Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen als Kleinunternehmer gelten.
    Bundesregierung: wird der Prüfbitte nachkommen
  • Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Es wird vorgeschlagen, die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen die Regelung zur Bildung eines Sammelposten/Poolabschreibung gestrichen werden.
    Bundesregierung: wird den Vorschlag prüfen
  • Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA: Die im Regierungsentwurf vorgesehene Abschaffung der bisherigen gesetzlichen Ausnahmeregelung für den Ansatz einer kürzen tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA sieht der Bundesrat kritisch. Er fordert stattdessen eine Konkretisierung der Kriterien für den Ansatz kürzerer Nutzungsdauern innerhalb der bisherigen Regelung.
    Bundesregierung: wird den Vorschlag prüfen
  • Einlagenrückgewähr bei beschränkter Steuerpflicht: Es soll eine Änderung des § 27 Abs. 8 KStG umgesetzt und damit die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass Anträge auf gesonderte Feststellung der Einlagenrückgewähr von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften, die in einem EWR-Staat ansässig sind, der nicht zugleich EU-Mitgliedstaat ist, gestellt werden können.
    Bundesregierung: stimmt dem Vorschlag zu
  • Umsatzsteuerfreiheit für sportliche Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen: Der unionsrechtliche Rahmen für die Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Bundesrates weiter gefasst als die nationalen Regelungen. Es soll daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, den unionsrechtlich vorgesehenen Steuerbefreiungsrahmen von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL im Sinne der betroffenen Steuerpflichtigen für die Vergangenheit und die Zukunft auszulegen und national umzusetzen.
    Bundesregierung: lehnt das Anliegen ab
  • GrEStG Vergünstigungen bei optierenden Personengesellschaften: Durch eine vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Ergänzung soll geregelt werden, dass die Steuervergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG nicht gelten sollen, soweit die Gesamthandnach § 1a KStG optiert hat; Ausnahme: die Option erfolgte vor mehr als zehn Jahren und die jeweilige Beteiligung des Gesamthänders am Vermögen der jeweiligen Gesamthand besteht länger als zehn Jahre.
    Bundesregierung: lehnt den Vorschlag ab

Ausblick

Der Bundestag hat sich bereits in 1. Lesung am 10.10.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst und den Entwurf an die Ausschüsse mit Federführung des Finanzausschusses überwiesen. Die Beratungen des Finanzausschusses, in die dann auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der noch zu beschließenden Gegenäußerung der Bundesregierung einfließen werden, sollen nach aktuellem Stand am 30.11.2022 abgeschlossen werden. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 02.12.2022 geplant. Der Bundesrat könnte dann auf seiner Sitzung am 16.12.2022 dem Gesetz zustimmen.

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)​, BR-Drs. 457/22 (B) 

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
Tel.: +4921187723826

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