Aktuell: Das Gesetz ist am 13.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden: BGBl. I 2022, S. 2230.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz am 10.11.2022 verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf gab es Änderungen der Tarifeckpunkte, die auf die Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichtes und des 5. Steuerprogressionsberichtes zurück gehen. Das Kindergeld soll ab 2023 einheitlich für alle Kinder 250 Euro betragen.
Die Bundesregierung hat am 14.09.2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz -InflAusG) verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Kurz darauf haben die Regierungsfraktionen einen gleichlautenden Fraktionsentwurf zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz sollen für 2023 und 2024 der Grundfreibetrag an das Existenzminimum angepasst und der Einkommensteuertarif zur Berücksichtigung der Wirkung der kalten Progression nach rechts verschoben werden. Darüber hinaus ist eine Anhebung des Kindergeldes enthalten.
Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Gesetz mit den vom Finanzausschuss in der Beschlussempfehlung vom 09.11.2022 vorgeschlagenen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Die Änderungen gehen insbesondere auf eine Anpassung der Eckwerte an die Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichtes und des 5. Steuerprogressionsberichtes zurück.
Folgende Gesetzesänderungen sieht der Beschluss vor. Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind kursiv kenntlich gemacht.
Ber Bundesrat wird sehr wahrscheinlich in seiner Sitzung am 25.11.2022 dem Gesetz zustimmen.
Bundestag, Beschlussempfehlung Finanzausschuss (so auch angenommen), BT-Drs. 20/4378
Bundestag, Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 576/22
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