Das BMF hat vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022, der Änderungen durch weitere Gesetze sowie aktueller BFH-Rechtsprechung das bisherige umfangreiche Schreiben vom 21.12.2017 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge überarbeitet, das zudem die BMF-Schreiben vom 17.2.2020 sowie vom 11.2.2020 ersetzt.
Das BMF hat vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 (siehe Deloitte Tax-News), der Änderungen durch weitere Gesetze sowie aktueller BFH-Rechtsprechung das bisherige umfangreiche Schreiben vom 21.12.2017 (BStBl. 2018, S. 93) zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge überarbeitet (BMF, Schreiben vom 05.10.2023 - IV C 3 - S 2015/22/10001 :001), das zudem die BMF-Schreiben vom 17.2.2020 (BStBl. 2020, S. 213) sowie vom 11.2.2020 (BStBl. 2022, S. 186) ersetzt.
In dem Schreiben vom 05.10.2023 weist das BMF im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG insbesondere auf das Folgende hin:
BMF-Schreiben vom 05.10.2023 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, IV C 3 - S 2015/22/10001 :001
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