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19.03.2012
Private Einkommensteuer

BMF: Invitation Memorandum der Republik Griechenland - steuerliche Behandlung des Umtauschangebots

Am 09.03.2012 veröffentlichte das BMF ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Umtauschangebots für griechische Staatsanleihen. Ein entsprechendes Angebot hat die Republik Griechenland den Gläubigern der in Annex I des „Invitation Memorandums“ vom 24.02.2012 aufgeführten Anleihen unterbreitet. 

Das Umtauschangebot setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Die Anleger erhalten für Altanleihen im Nennwert von 1000 Euro

  1. neue Anleihen der Republik Griechenland im Gesamtnennbetrag von nominal 315 Euro (Bestandteil 1), 
  2. neue Anleihen in Form von PSI Payment Notes des EFSF im Gesamtnennbetrag von 150 Euro (Bestandteil 2), 
  3. so genannte GDP linked Securities im Gesamtnennbetrag von 315 Euro (Bestandteil 3) und 
  4. für aufgelaufene Stückzinsen eine Nullkuponanleihe des EFSF (Bestandteil 4).

Gemäß § 6 Abs. 6 EStG gilt der Umtausch grundsätzlich als Veräußerung. Der Veräußerungserlös für die hingegebenen Altanleihen setzt sich zusammen aus dem Kurswert von Bestandteil 1 und 2 am Tag der Depoteinbuchung und aus dem Wert Null für Bestandteil 3. Der Kurswert von Bestandteil 1 und 2 ermittelt sich anhand des Börsenkurses bzw. falls dieser nicht festgestellt werden kann anhand des niedrigsten Kurses am ersten Handelstag. Der Wert Null für Bestandteil 3 ergibt sich aus der analogen Anwendung von § 20 Abs. 4a S. 5 EStG.

Als Anschaffungsdatum für alle vier Bestandteile gilt der Tag der Annahme des Tauschangebots.

Beispiel für Altanleihen im Nennwert von 100.000 Euro

  • Anschaffung der Altanleihen zu 98,5 % 
  • Kurswert Bestandteil 1 = 30.000 Euro 
  • Kurswert Bestandteil 2 = 10.000 Euro

Ermittlung Veräußerungsgewinn der Altanleihen:

Anschaffungskosten   Veräußerungserlös  
  Bestandteil 1 = 30.000 Euro  
  + Bestandteil 2 = 10.000 Euro  
98,5 % * 100.000 Euro   + Bestandteil 3 = 0 Euro  
= 98.500 Euro   = 40.000 Euro

-> Veräußerungsverlust = 58.500 Euro

Anschaffungskosten Neuanleihen:

Bestandteil 1 (= Kurswert Bestandteil 1) = 30.000 Euro
Bestandteil 2 (= Kurswert Bestandteil 2) = 10.000 Euro
Bestandteil 3   = 0 Euro
Bestandteil 4   = 0 Euro
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