Aktuell:
Mit einem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze möchte die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des EU-Ministerrates zur „schwarzen Liste“ der EU sowie durch die von der Gruppe Verhaltenskodex vorgelegten Maßnahmen in nationales Recht umsetzen. Es werden die Kriterien für ein nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet und entsprechende Abwehrmaßnahmen dargestellt. Gegenüber dem Referentenentwurf gab es einige Änderungen.
Bereits 1997 hat der EU Ministerrat einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken. Dabei wurde auch eine Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ ins Leben gerufen. Diese Gruppe hat unter anderem Kriterien für eine Evaluierung von Ländern und Gebieten im Hinblick auf die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete („schwarze Liste“) erstellt. Diese EU-Liste wird einmal jährlich durch die Gruppe erstellt und dem Ministerrat zur Verabschiedung vorgelegt. Die letzte Liste stammt vom September 2020. Darüber hinaus hat die Gruppe konkrete Abwehrmaßnahmen vorgeschlagen (siehe Bericht an den Ministerrat ab S. 45)
Mit dem am 31.03.2021 verabschiedeten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze möchte das Bundesfinanzministerium die im Zusammenhang mit der Schwarzen Liste stehenden Maßnahmen, die die Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ vorgeschlagen und die vom Ministerrat angenommen wurden, in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sollen die Regelungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes von 2009 überarbeitet und in das neue Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz -StAbwG) integriert werden.
Gegenüber dem im Februar veröffentlichten Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) gab es kleinere Änderungen, die im folgenden kursiv dargestellt sind.
Steueroasen-Abwehrgesetz
Abwehrmaßnahmen:
Weitere gesetzliche Regelungen
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
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